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Schadensersatz für nicht abgeholtes Eigentum?

 
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Secaryn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 15:36    Titel: Schadensersatz für nicht abgeholtes Eigentum? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Herr A wurde von Frau B vorübergehend aufgenommen, bis er eine neue Wohnung hat. Herr A hat seine Möbel und Sonstiges bei Frau B untergestellt und eine Weile unentgeltlich bei ihr wohnen dürfen.
Aufgrund von Differenzen wurde von Frau B der Wohnung verwiesen und lebte danach bei seinen Freunden bzw. seinen Eltern.
Er wurde danach mehrfach von Frau B ermahnt seine Möbel und sein Eigentum abzuholen. Nach 2,5 Monaten vergeblichen Bemühens von Frau B Herrn A dazu zu bringen sein Eigentum abzuholen setzte sie eine letzte Frist von zwei Wochen mit dem Hinweis, dass sie die Möbel und sonstiges dann auf den Spermüll stellen müsse.

Herr A hat sich nicht weiter gekümmert und die Frist verstreichen lassen. Frau B stellt sein Eigentum auf den Sperrmüll.

Herr A will Schadensersatz fordern.

Fragen zu o.g. fiktivem Fall:

Kann Herr A obwohl er sich nicht gekümmert hat tatsächlich Schadensersatz verlangen?

Wie würdet ihr das interpretieren?


Zuletzt bearbeitet von Secaryn am 22.03.07, 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Im Schadensrecht besser aufgehoben als im Strafrecht...
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