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FItness-Studio und Krankheit

 
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Parox
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 14:58    Titel: FItness-Studio und Krankheit Antworten mit Zitat

Hallo, ich poste diesen Thread ins Sportforum und ins Verbraucherrechtforum, da ich mir nicht sicher bin wo er hin gehört.

Folgender fiktiver Fall:
A schließt in einem Fitness-Studio einen 1-monatigen Vertrag ab für 70€. Normalerweise bietet das Studio noch einen Aufnahmecheck usw, der weitere 35€ kostet - bei einem 1-Monats-Vertrag ist dieser allerdings nicht dabei.

In den AGB auf der Rückseite des Vertrags steht folgendes:
Der Beitrag ist pünktlich am ersten Werktags eines jeden Monats im voraus zu zahlen. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Vertragsende weiterzuzahlen, wenn das Mitglied die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass es die Gründe dafür nicht beeinflussen kann oder konnte und ihm die Durchführung des Vertrages nicht zumutbar ist.

Nun erkrankt A an einem grippalen Infekt und der Arzt gibt A die Anweisung für 11 Tage keinen Sport zu treiben. Er bekommt eine ärztliche Bescheinigung die seine sportunfähigkeit nachweist.
Als sich A nun 2 tage vor ende der Sportunfähigkeit telefonisch im Studio erkundigt wird er mit folgenden Fakten konfrontiert:
1. Man solle sich bereits zu beginn der krankheit telefonisch abmelden und bescheid geben.
2. Eine Anhängung der nicht nutzbaren Zeit gäbe es nur wenn die Krankheit mindestens 4 Wochen dauern würde.
3. Eine Anhängung der nicht nutzbaren Zeit gibt es nur bei Verträgen ab 6 Monaten, da der Kunde bei einem 1-Monats-Vertrag nicht weiter vertraglich gebunden ist.

Dazu stellt sich A einige fragen:
1. Muss er sich telefonisch im Vorraus abmelden?
2. Ist nicht auch ein krankheitsfall von 1 oder 2 Wochen bereits ein Geldverlust der in nicht beeinflussbaren Fällen ersetzt werden muss? Speziell Krankheiten
3. Ist es rechtens die Zeit bei einem 1-Monats vertrag nicht zu erstatten, obwohl es in den AGB nicht vermerkt ist?

mfg und danke
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Als sich A nun 2 tage vor ende der Sportunfähigkeit telefonisch im Studio erkundigt wird er mit folgenden Fakten konfrontiert:


Warum so spät?

Zitat:
2. Eine Anhängung der nicht nutzbaren Zeit gäbe es nur wenn die Krankheit mindestens 4 Wochen dauern würde.


Verständlich, denn nur dann ist dem Mitglied die Durchführung des Vertrages unzumutbar.

Zitat:
3. Ist es rechtens die Zeit bei einem 1-Monats vertrag nicht zu erstatten, obwohl es in den AGB nicht vermerkt ist?


Warum sollte ein Fitnesscenter dafür gerade stehen, wenn A krank wird. Die haben doch damit wirklich nichts zu tun.

Grüße
KurzDa
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Parox
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1. Warum sollte sich A zu beginn melden, er hat doch keine meldepflicht. er kann doch nachweisen, dass er in dieser zeit die bezahlten leistungen aufgrund nicht veränderbarer gründe nicht nutzen konnte.

zu 2. auch bei einer Krankheit von 2 Wochen wären bei einem Vertrag von 4 Wochen bereits 35€ für nichts bezahlt?

zu 3. A kann doch auch nichts dafür, da er nicht auf fahrlässige weise krank wurde.
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zu 1. Warum sollte sich A zu beginn melden, er hat doch keine meldepflicht. er kann doch nachweisen, dass er in dieser zeit die bezahlten leistungen aufgrund nicht veränderbarer gründe nicht nutzen konnte.


Meldepflicht sicherlich nicht. Auch hat das Fitnesscenter die Meldung nicht vorgeschrieben. Mich hats einfach nur gewundert... Mit den Augen rollen

Zitat:
zu 2. auch bei einer Krankheit von 2 Wochen wären bei einem Vertrag von 4 Wochen bereits 35€ für nichts bezahlt?


In der restelichen Zeit ist aber die vertragliche Leistung nutzbar - dem A ist also die Durchführung des Vertrages nicht unzumutbar.

Zitat:
zu 3. A kann doch auch nichts dafür, da er nicht auf fahrlässige weise krank wurde.


Sicherlich, aber noch weniger kann das Fitnesscenter was dafür...

Grüße
KurzDa
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo, ich poste diesen Thread ins Sportforum und ins Verbraucherrechtforum,


Och nöö, sind wir nicht so für...
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