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Hallo, ich habe da ein ernsthaftes Problem. Habe bei meinem arbeitgeber einen seit 2000 bestehenden arbeitsvertrag. Arbeite 48 stunden die Woche, wobei mein Chef diese auf die Werktage Montag bis Freitag verteilte. War Dienst am wochenende nötig, wurde der Überstundenzuschlag bezahlt und die Stunden selbst in freizeit abgegolten. Nun wurde der betrieb verkauft und die verträge übernommen. Jetzt hat der neue Arbeitgeber einfach kurzerhand die Pausen an den werktagen verlängert, so dass mir ca. 50min. pro arbeitstag fehlen. Diese soll ich nun an samstagen und Sonntagen ableisten. Es besteht aber eine vereinbarung, dass die Arbeitszeit Montag bis Freitags, je durchschnittlich 9,36 Stunden ist und somit ich mein Soll hätte. Diese neue regelung kostet mich etwa 20 freie tage im Jahr. Kann dies rechtens sein und wo hörts denn auf?
Beispiel: Mo-FR. je 7 Stunden + samstag 13 Stunden?
Danke für Eure Hilfe
Omnibusgewerbe
Nun, im arbeitsvertrag stehen die tariflichen 37 Stunden drin, es gibt aber ein beiblatt auf welchem das Arbeitszeitmodell 48 Stunden aufgezeigt wird. bezahlung läuft schon immer auf 48 Stunden.
im beiblatt heißt es: Arbeitszeit: Mo-Fr. je 9,36 Stunden
So hat das auch im Betrieb immer funktioniert, jetzt aber hat man morgends zwischen 8 und 11 uhr verschiedene pausen eingearbeitet, welche sonst durch Wartungs- und Reinigungsarbeiten gefüllt waren. Bedeutet Mo-Fr nur noch je 8St50min pro tag im Schnitt und jeden 2. samstag arbeiten und immer noch nicht auf die Stunden kommen.
Danke für deine Hilfe
Wenn Dein Betrieb übernommen wurde,musst du nicht mehr Arbeiststunden leisten als vorher.Selbst wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht,enststand bei Deinem alten Arbeitgeber eine **betriebiche Übung**,die Dein neuer Arbeitgeber weiterführen muss.
Mit betrieblicher Übung kommt man bei der Verteilung der Arbeitszeit meist nicht weit. Hier hätte allerdings ein eventuell bestehender Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
Im übrigen schreibt der Fragesteller etwas von einer schriftlichen Zusatzvereinbarung Mo-Fr je 9,36 Stunden. Diese ist natürlich weiterhin bindend, so daß man gar nicht erst den Umweg über die betriebliche Übung gehen braucht.
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