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Unter'm Ladentisch verkauft

 
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 20.03.07, 08:58    Titel: Unter'm Ladentisch verkauft Antworten mit Zitat

Liebe Gemeinde,

mich beschäftigt momentan folgender theoretischer Sachverhalt und mich würde interessieren, wie Sie diesen beurteilen:

Verkäufer V und Käufer K sind (gewerbliche) Aussteller auf einer Modemesse und Mitbewerber - also "Konkurrenten".

V verkauft K auf dieser Messe "unter dem Ladentisch" Schmuck aus Gold zum Preis von 500.- € - laut Preisauszeichnung beträgt der offizielle Verkaufspreis 800.- €. Ein Geschäftspartner des K ist dabei anwesend, hat insbesondere mitbekommen, daß V dem K zugesichert hat, daß das Schmuckstück aus Gold ist und könnte dies ggf. als Zeuge bestätigen.

Wie sich später herausstellt, ist der Schmuck allerdings nicht aus Gold, sondern nur aus Silber und hat damit einen Wert von lediglich 150.- €.

Nun hat V den K - losgelöst von dem vorgenannten Sachverhalt - begründet wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Dies möchte K jedoch zum Anlaß nehmen, u.a. auch wettbewerbsrechtlich gegen V vorzugehen.

Ebenso überlegt sich K aber zusätzlich noch, Strafanzeige gegen V wegen des Verdachts des Betruges zu erstatten.

Meine Frage lautet nun: Hat K sich durch den "Kauf unter'm Ladentisch" auch strafbar gemacht? Wenn ja, wie? Wäre das Verhalten des K auch in steuer(straf)rechtlicher Hinsicht relevant?

Ich danke Ihnen für Ihre Meinungen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 13:38    Titel: Re: Unter'm Ladentisch verkauft Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
Hat K sich durch den "Kauf unter'm Ladentisch" auch strafbar gemacht?


Warum? Hat er Ware, die für 800 EUR ausgeschildert ist, für 500 EUR gekauft? Das machen Leute ständig, das nennt sich Rabatt.
Hat er eine Rechnung über 800 EUR bekommen, aber nur 500 gezahlt? Dann könnte vielleicht möglicherweise eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung konstruiert werden.
Ich würde aber denken, daß einen das nicht von der Anzeige eines Betruges abhalten sollte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 20.03.07, 13:46    Titel: Re: Unter'm Ladentisch verkauft Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Warum? Hat er Ware, die für 800 EUR ausgeschildert ist, für 500 EUR gekauft?


Ja.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Das machen Leute ständig, das nennt sich Rabatt.


So hab ich's noch nicht gesehen. Winken

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Hat er eine Rechnung über 800 EUR bekommen, aber nur 500 gezahlt? Dann könnte vielleicht möglicherweise eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung konstruiert werden.


Eine Rechnung gab es in diesem fiktiven Sachverhalt nicht...

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ich würde aber denken, daß einen das nicht von der Anzeige eines Betruges abhalten sollte.


Okay! Vielen herzlichen Dank für Ihre Einschätzung!
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
... daß V dem K zugesichert hat, daß das Schmuckstück aus Gold ist und könnte dies ggf. als Zeuge bestätigen.

Wie sich später herausstellt, ist der Schmuck allerdings nicht aus Gold, sondern nur aus Silber


Der Laie fragt sich: "sieht man das nicht?"

Ansonsten hätte das vielleicht schon eine gewisse strafrechtliche Relevanz... Cool
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, in dem Ausgangssachverhalt sei anzunehmen, daß man das nicht erkennt....

Cicero hat folgendes geschrieben::
Ansonsten hätte das vielleicht schon eine gewisse strafrechtliche Relevanz...


Ja, in Bezug auf den Verkäufer zweifelsohne.

Da Strafrecht nicht zu meinen Hobbies gehört, hat mich allerdings die mögliche (Mit-) Strafbarkeit des Käufers K interessiert...
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rueger
Gast





BeitragVerfasst am: 20.03.07, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

:!:

Zuletzt bearbeitet von rueger am 29.08.07, 22:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank auch für Ihre Meinung!

rueger hat folgendes geschrieben::
Von der Täuschungshandlung einmal abgesehen:


Steh ich auf dem Schlauch? Wo wird eine Täuschungshandlung seitens des Käufers benötigt?

rueger hat folgendes geschrieben::
Beim Blick in die Kommentierungen zu Hehlerei und Geldwäsche (§§ 257 bis 262 StGB ahne ich bei einer derartigen, abstrakten Sachverhaltsschilderung viel Böses. Kann man mit Sicherheit sagen, dass der V dem K das Eigentum an dem Gegenstand verschafft hat?


Ja, V hat dem K übereignet.

Nach meinem strafrechtlichen Basiswissen setzen doch aber die §§ 257 - 262 StGB voraus, daß eine rechtswidrige Vortat (untechnisch gesprochen) vorliegen muß? Gerade das ist doch aber nicht der Fall? Der Verkäufer hat den betreffenden Gegenstand selbst hergestellt.

rueger hat folgendes geschrieben::
Ist es etwa branchenüblich, an den Büchern vorbei zu arbeiten? Das Gewerberecht (etwa § 38 Gewerbeordnung) für den Bereich der Schmuckbranche enthält auch einige weitere Details...


Nein, das ist nicht branchenüblich. Allerdings wage ich zu bezweifeln, daß der einmalige Kauf unter'm Ladentisch auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schließen läßt, werde das aber mal recherchieren und lasse mich gern eines Besseren belehren.

Viele Grüße

FABKN
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