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Verfasst am: 19.03.07, 23:26 Titel: Formfehler: wann kann man das ausnutzen?
Person A wurde im Zug X der S-Bahn-Linie Y ohne Fahrkarte erwischt und hat jetzt unter anderem eine Straferkenntnis von der Polizei vorliegen. Diese fuehrt aber statt Y die Linie Z an, und auf der Linie Z faehrt kein Zug mit der Nummer X. Kann man die Verfuegung wegen Formfehlers fuer ungueltig erklaeren lassen?
Geht das auch dann, wenn das nicht die erste Korrespondenz mit der Polizei ist, und in den vorigen Briefwechseln die Polizei den gleichen Fehler gemacht hat, ohne dass A widersprochen haette? (Aber A hat den Fehler selbst natuerlich nicht gemacht.)
Verfasst am: 19.03.07, 23:48 Titel: Re: Formfehler: wann kann man das ausnutzen?
_cn hat folgendes geschrieben::
Kann man die Verfuegung wegen Formfehlers fuer ungueltig erklaeren lassen?
Nein.
Wenn A sich beschwert, bekommt er einfach eine korrigierte Fassung der Vorwürfte zugestellt und der Rest bleibt wie es ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.03.07, 03:59 Titel:
Die Polizei recherchiert einen Sachverhalt. Hier wohl eine Ordnungswidrigkeit.
Dazu muss man sich nicht äußern. Kann sich aber, wenn man sich davon erhofft, dass die Sache eingestellt wird.
Welche Frist sollte sich hier wodurch verschieben? Der Tatvorwurf an sich wird ja verfolgt, auch wenn die Umstände anders waren, ist die Tat ja geschehen (halt woanders, oder eben gar nicht).
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