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Verfasst am: 27.03.07, 15:17 Titel: Führerscheinrechnung kam nach 8 Monaten - zahlen?
Hallo liebes Forum,
meine Frage ist im Detail folgende:
Ich habe letztes Jahr (2006) Anfang August meinen Motorradführerschein gemacht. Nach der Prüfung die Fahrschule verlassen, mündlich mitgeteilt bekommen wieviel der Führerschein kosten würde aber nie wieder blicken lassen.
Heute nach gut 7-8 Monaten kam dann die Rechnung dazu. Darauf steht das die Zahlung bis 23.09.06 bzw. VOR der prüfung (die ich aber schon lange hinter mir habe) erfolgen soll.
Nun ist meine Frage ob ich die Rechnung noch zahlen muss, bzw wielang haben solche forderungen eig bestand?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 27.03.07, 15:23 Titel:
Das Posting entspricht nicht den Forenregeln.
Zu Verjährungsfristen siehe z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Verj.C3.A4hrungsfristen _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Eine Forderung aus dem Jahr 2006 verjährt mit Ablauf des 31.12.2009;
ab dem 01.01.2010 könnte man also frühestens die Einrede der Verjährung erheben.
User Redfox hatte bereits auf die Einhaltung der Forenregeln hingewiesen... Bei fortdauerndem Verstoß wird der Thead ohne weitere Ankündigung geschlossen.
Wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
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Es bedankt sich für die Beachtung
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