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in Zeile 66 (glaub ich) der Einkommenssteuererklärung ist die Frage, ob man zu seiner Krankenversicherung oder Krankheitskosten steuerfreie Zuschüsse erhält - u.a. auch der Punkt "Beihilfe bei Beamten".
Ist dies so zu verstehen (und damit mit "ja" zu beantworten), wenn sich ein Beamter zu 50% über PKV versichert und die restlichen 50% über die Beihilfe abgedeckt werden?
Hatte das für den ersten Moment so verstanden, ob man nen Beitragszuschuss (in Form einer Beihlfe) für seinen PKV-Beitrag erhält (wohl falsch gedacht oder)???
Ist dies so zu verstehen (und damit mit "ja" zu beantworten), wenn sich ein Beamter zu 50% über PKV versichert und die restlichen 50% über die Beihilfe abgedeckt werden?
Richtig !
Es ist egal, ob man die Beiträge zu 50 % durch den AG gezahlt bekommt, oder Krankheitskosten in Form von Beihilfe erstattet bekommt.
Beides wäre mit "Ja" bzw. "1" zu bestätigen.
Dies führt dazu, dass nach der neuen Rechtslage, sonstige Vorsorgeaufwendungen bis 1.500 Euro pro Person abzugsfähig sind (Wohlgemerkt nach der neuen Rechtslage; die Vergleichsrechnung mit der Rechtslage bis einschließlich 2004, kann natürlich zu einem günstigeren Ergebnis führen!).
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