Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
mal angenommen Person A kauft im August 05 einen VW Bus (Diesel). Da ein NormaloBus 900 Euro Steuern kostet,baut Person den Bus zum Wohnmobil um (Bett,Tisch, Kocher, Waschmöglichkeit) anschließend fährt A zur Dekra, lässt das Fahrzeug abnehmen und anschließend zur Zulassungstelle und umschreiben. Nun steht im Fahrzeugschein ,,Wohnmobil über 2,8Tonnen´´ das bedeutet eine Steuer von 172,-Euro jährlich. Steuerbescheid kommt und wird bezahlt. In 2006 kommt erneut ein Steuerbescheid über 172,- Euro (bezahlt). Im Dez. 2006 verkauft A das Wohnmobil. Im März 2007 erhält A nun komischerweise einen Steuerbescheid über 901,- Euro. Auf Anfrage warum beim FA, wird nur lapidar erklärt das das Gesetz zur Besteuerung von Wohnmobilen zum 01.01.06 rückwirkend geändert wurde. Meine Frage: würde es mit rechten Dingen zugehn wenn A dann rückwirkend Steuern nachzahlen müsste ?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.