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cg1 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.03.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 20.03.07, 19:35 Titel: Rohbausatz inkl. Bauleitung - Wann Rechnung fällig |
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Hallo,
es gibt ja mittlerweile zuhauf sog. "Bausätze" für Häuser, bei denen die Montage durch den Bauherren erfolgt. Der Anbieter eines solches Hauses (A) definiert einen Zahlplan, der bei Lieferung diverse % Sätze zur Zahlungsfälligkeit bringt und die restlichen 10 % bei "vollständiger Lieferung" anfordert.
So weit so gut.
Nun packt der Anbieter aber neben dem Bausatz auch Statik- und Architekturleistungen sowie eine Bauleitung und Baubetreuung hinzu. Bei der Bauleitung bindet er sich durch einen Leistungsverzeichnis dahingehend, dass die Leistung des Bauleiters erst mit der Rohbauabnahme endet.
Wann wird die Rechnung (die letzten 10 % der Bausumme) denn nun fällig? Nach der Lieferung des Bausatzes oder nach der Rohbauabnahme?
Hinweis: Der hier gedanklich skizzierte Vertrag unterliegt dem BGB-Recht. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 21.03.07, 09:12 Titel: |
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Da die letzte zu erbringende Leistung mit der Rohbauabnahme geschieht, ist auch erst dann die letzte Rate fällig. Würde die letzte Rate mit der letzten Lieferung des Bausatzes bezahlt, dann wäre der Anbieter zu diesem Zeitpunkt überbezahlt. Außer der Kaufpreis beinhaltet nur den Bausatz und die Statiker- bzw. Bauleiterleistungen werden kostenlos geleistet. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 21.03.07, 11:54 Titel: Re: Rohbausatz inkl. Bauleitung - Wann Rechnung fällig |
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| cg1 hat folgendes geschrieben:: | | die restlichen 10 % bei "vollständiger Lieferung" |
Damit ist die Frage schon beantwortet, soweit es sich um einen Kaufvertrag (Der Bausatz wurde gekauft) handelt. |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 21.03.07, 12:03 Titel: |
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| ktown hat folgendes geschrieben:: | | Da die letzte zu erbringende Leistung mit der Rohbauabnahme geschieht, ist auch erst dann die letzte Rate fällig. |
Dies wäre bei einem Werkvertrag richtig! |
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nyctramp FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 543
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Verfasst am: 21.03.07, 12:33 Titel: |
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Tricky das Ding.
Mit Lieferung müßte der Statiker seine Arbeit schon getan haben. Daher fällt der schon mal weg aus der Betrachtung. Bleibt nur noch der Bauleiter.
Aus Sicht des (anständigen) Lieferanten wäre die Zahlung für den Bausatz mit Lieferung zu leisten. Und er erbringt die Bauleiterleistungen dann trotzdem noch.
Der Kunde würde natürlich gerne etwas zurückbehalten, damit er auf den Unternehmer ggf. noch Druck ausüben kann. Auch verständlich.
In so einem Fall sollte man einen Betrag X vereinbaren, den man für Bauleiterleistungen zurückbehält (oder auf ein Anderkonto hinterlegt). Soweit zum Real-Life.
Die offene Frage dürfte hier immer noch sein, ob es sich um einen Kauf- oder Werkvertrag handelt. M.E. um einen Werkvertrag, da üblicherweise auch Bauleistungen durch die Lieferfirma erbracht werden (Rohbauerstellung). Daher könnte man schon argumentieren, dass die letzten 10% erst mit der Erbringung der letzten Bauleiterstunde fällig würden. Aber wahrscheinlich müßte man die genaueren Vertragsbedingungen kennen um die Frage letztendlich richtig beantworten zu können. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder. |
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 21.03.07, 12:53 Titel: |
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| nyctramp hat folgendes geschrieben:: | | da üblicherweise auch Bauleistungen durch die Lieferfirma erbracht werden (Rohbauerstellung). |
Dann wäre es ein Ausbauhaus. Dabei muß eine Abnahme früher erfolgen, nach der Rohbauerstellung. Bei einem Bausatzhaus erfolgt die Montage (auch des Rohbaus) durch den Bauherren. Der Bauleiter begleitet das Projekt nur. |
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nyctramp FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 543
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Verfasst am: 21.03.07, 13:16 Titel: |
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@Big Guro
genau da bin ich mir in dem Beispiel eben nicht ganz sicher was gemeint ist. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass hier ein Ausbauhaus gemeint ist. Aber fragen Sie mich bitte nicht, warum ich das Gefühl habe. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 21.03.07, 13:42 Titel: |
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| Big Guro hat folgendes geschrieben:: | | nyctramp hat folgendes geschrieben:: | | da üblicherweise auch Bauleistungen durch die Lieferfirma erbracht werden (Rohbauerstellung). |
Dann wäre es ein Ausbauhaus. Dabei muß eine Abnahme früher erfolgen, nach der Rohbauerstellung. Bei einem Bausatzhaus erfolgt die Montage (auch des Rohbaus) durch den Bauherren. Der Bauleiter begleitet das Projekt nur. |
Aber wieso soll ich die Leistung des Bauleiters entlohnen bevor er sie überhaupt erbracht hat? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Big Guro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 21.03.07, 14:23 Titel: |
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| ktown hat folgendes geschrieben:: |
Aber wieso soll ich die Leistung des Bauleiters entlohnen bevor er sie überhaupt erbracht hat? |
Weil es so im Vertrag steht! "bei vollständiger Lieferung" Da steht NICHT bei vollständig erbrachter Leistung (des Bauleiters). |
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