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§ 170 StGB: Umfasst Auflage Auskunftspflicht?

 
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sky
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 323
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 15:34    Titel: § 170 StGB: Umfasst Auflage Auskunftspflicht? Antworten mit Zitat

Moin,

folgender fiktiver Fall:

B wurde wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§170 StGB) verurteilt. Bewährungsauflage:
Unterhalt im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten, mindestens jedoch in Höhe des festgesetzten Unterhaltsbetrages (erwirkter Titel) zu erbringen.

B zahlt seit (strafrechtlicher) Verurteilung titulierten Betrag. Auskunft über das aktuelle Einkommen wurde von B zuletzt vor fast drei Jahren erteilt. Deshalb verlangt A nun erneut Auskunft, die von B jedoch verweigert wird. B lässt die gesetzten Fristen verstreichen. Da eine Auskunftsklage sehr langwierig sein kann, hat A folgende Idee:

Um die wirtschaftlichen Möglichkeiten überprüfen zu können, ist B verpflichtet Auskunft über das aktuelle Einkommen zu erteilen. Da B keine Auskunft erteilt, verstößt er gegen die Bewährungsauflage.

Völlig daneben oder könnte man es schon so auslegen, dass die Auflage die Auskunft umfasst?

Meinungen?

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse Cool.
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