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Verfasst am: 20.03.07, 09:47 Titel: Kuendigung einer Lebensversicherung
Hallo.
Muss man in der Lohnsteuererklärung irgendwo angeben, wenn man für das entsprechende Jahr eine Lebensversicherung gekündigt hat? Wo geschieht dies? Ich meine damit , ob man die Hoehe des Betrages angeben muss, welches man rausbekommen hat.
Kündigt man eine Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren, kommt es nicht zu einer Nachversteuerung der bisherigen Steuerersparnisse durch den Sonderausgabenabzug. Jedoch ist es mit der Steuerfreiheit der ausgezahlten Zinsen bzw. Überschussanteile dann dahin (siehe § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
Ich glaube da gibts eine Anlage Kapitalerträge, aber soweit ich weiß muss man die erst ausfüllen wenn die Erträger höher sind als der Freibetrag. Man bekommt auch über die Auszahlung eine Bescheinigung fürs Finanzamt, vielleicht einfach dazu legen ?
Auszufüllen, wenn Kapitalerträge über 1421/2842€ (bis VZ2006) bzw. 801/1602€ (Ab VZ2007); oder wenn die Erträge darunter liegen und dennoch Kapitalertragsteuer angefallen ist (wenn z.B. Freistellung nicht gestellt).
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