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Wasserwichtel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Schweinfurt

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 17:54    Titel: Hilfe!!! Antworten mit Zitat

Hallo, folgendes:
Käufer K kauft bei Verkäufer V einen Artikel. Dieser ist nach 5 Monaten kaputt und wird zur reparatur eingeschickt!
1. Hat K ein recht auf einen Ersatzartikel während dieser Zeit, wo das Gerät repariert wird?!
2. Muss K das reparierte Gerät annehmen oder kann er den Preis zurückfordern?

Danke!
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

zu. 1 Nein, der Käufer K hat kein Recht auf ein "Leihgerät".

zu 2. Ja, der Käufer K hat der Nachbesserung durch Reparatur schließlich zugestimmt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

"Den Preis" könnte er sowieso nicht zurückfordern (sofern damit der Kaufpreis gemeint ist), sondern lediglich den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsvorteils (bei 5 Monaten mangelfreier Nutzung wären das in der Regel 5/36, also knapp 14%, vom Kaufpreis).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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gucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
zu 2. Ja, der Käufer K hat der Nachbesserung durch Reparatur schließlich zugestimmt.

Im Normalfall bleibt dem Käufer i.d.R. zunächst auch nichts anderes übrig, als einer Reparatur (= Nachbesserung = Nacherfüllung) zuzustimmen.

Erst wenn die Nachbesserung (= Nacherfüllung) zweimal fehlgeschlagen ist oder anderweitige die Geschäftsbeziehung belastende Faktoren vorliegen, könnte er ohne weitere Nacherfüllungsversuche einen Rücktritt fordern bzw. aussprechen (§ 440 BGB).
_________________
Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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