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Hallo, folgendes:
Käufer K kauft bei Verkäufer V einen Artikel. Dieser ist nach 5 Monaten kaputt und wird zur reparatur eingeschickt!
1. Hat K ein recht auf einen Ersatzartikel während dieser Zeit, wo das Gerät repariert wird?!
2. Muss K das reparierte Gerät annehmen oder kann er den Preis zurückfordern?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.03.07, 20:19 Titel:
"Den Preis" könnte er sowieso nicht zurückfordern (sofern damit der Kaufpreis gemeint ist), sondern lediglich den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsvorteils (bei 5 Monaten mangelfreier Nutzung wären das in der Regel 5/36, also knapp 14%, vom Kaufpreis). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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zu 2. Ja, der Käufer K hat der Nachbesserung durch Reparatur schließlich zugestimmt.
Im Normalfall bleibt dem Käufer i.d.R. zunächst auch nichts anderes übrig, als einer Reparatur (= Nachbesserung = Nacherfüllung) zuzustimmen.
Erst wenn die Nachbesserung (= Nacherfüllung) zweimal fehlgeschlagen ist oder anderweitige die Geschäftsbeziehung belastende Faktoren vorliegen, könnte er ohne weitere Nacherfüllungsversuche einen Rücktritt fordern bzw. aussprechen (§ 440 BGB). _________________ Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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