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Verfasst am: 20.03.07, 22:37 Titel: nachtelefonieren nach einer schriftlichen werbeaktion
hallo,
mir stellt sich grad die frage, welche arten der werbung gesetzlich zulässig sind.
kaltaquise per email ist verboten. telefonische kontaktaufnahme auch.
ich plane deshalb persönliche anschreiben an unternehmen meiner zielgruppe.
jetzt zu meiner frage: ist es rechtlich zulässig, diese firmen x-tage nach versand
des anschreibens per telefon zu kontaktieren und den bedarf zu erfragen?
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