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nachtelefonieren nach einer schriftlichen werbeaktion

 
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susiii
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 22:37    Titel: nachtelefonieren nach einer schriftlichen werbeaktion Antworten mit Zitat

hallo,

mir stellt sich grad die frage, welche arten der werbung gesetzlich zulässig sind.

kaltaquise per email ist verboten. telefonische kontaktaufnahme auch.

ich plane deshalb persönliche anschreiben an unternehmen meiner zielgruppe.
jetzt zu meiner frage: ist es rechtlich zulässig, diese firmen x-tage nach versand
des anschreibens per telefon zu kontaktieren und den bedarf zu erfragen?

bin für jeden tip dankbar!

lg,
susi
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wido
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 23:21    Titel: Re: nachtelefonieren nach einer schriftlichen werbeaktion Antworten mit Zitat

susiii hat folgendes geschrieben::

bin für jeden tip dankbar!

1. Tipp :
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz allgemein:

Schau Dir mal das UWG an, genauer § 7 UWG.

Grüße
KurzDa
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