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Einen schönen guten Tag allerseits,
ich versuche mich hier einfach mal an meinem ersten Posting in der Hoffnung die Fragestellung richtig zu Formulieren
Kann man in einem Café gegen einen Gerichtsbeschluss vorgehen, wenn dieser gegen den vorherigen Pächter beschlossen ist und sich die Ausgangsverhältnisse (Aufgrund dessen der Beschluss erwirkt worden ist) geändert haben mit dem neuen Pächter (Zeitraum des neuen Pächters 1 Jahr+) ?
Gerichtsbeschluss ist das die Ladenöffnungszeit auf max. 22:00h gesetzt wurde.
Niemand hindert den neuen Pächter unter Darlegung der geänderten Umstände beim zuständigen Amt einen Antrag auf andere (längere?) Öffnungszeiten zu stellen. Sodann wird der Antragsteller einen Bescheid erhalten, und entweder ist er damit einverstanden oder er legt dagegen Rechtsmittel ein...
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