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Verfasst am: 22.03.07, 00:24 Titel: Mahngebühr ohne zeitnahe Zahlungsaufforderung gerechtfertigt
Hallo allen Forumsteilnehmern,
ich habe folgende Fragestellung:
Die Stadt München hat dieser Tage (vermutlich tausende) Mahnschreiben wegen nicht fristgerecht bezahlter Grundsteuer verschickt, natürlich mit 5 € Mahngebühr. Da man vorher keinen Steuerbescheid erhalten hat, erhält man auf Rückfrage zur Antwort, daß es im Steuerbescheid vom Vorjahr einen Hinweis gegeben habe, daß 2007 keine extra Bescheide verschickt werden und man da ja die Zahlungstermine mitgeteilt hätte.
Wer hatte aber anfang 2006 bereits einen Kalender in dem er sich Zahlungstermine für 2007 hätte vormerken können, bzw. wer pinnt sich den Steuerbescheid über ein Jahr an die Wand, damit er den Temin nicht übersieht.
Es entsteht der Eindruck, daß hier bewußt auf das Vergessen des Termins und die Mahngebühren spekuliert worden ist. Diese Vermutung wird auch dadurch unterstützt, daß das Mahnschreiben auf ' Grundsteuer 2007' lautet, wobei es sich nur um einen Quartalsbetrag handelt. Wer also aufgrund der Mahnung bezahlt wird im Glauben gelassen, er hätte jetzt die Steuerschuld für 2007 bezahlt und wundert sich, wenn er 3 Monate später wieder eine Mahnung mit Mahngebühr bekommen wird.
Kann ein Steuerzahler nicht erwarten, daß er zeitnah auf eine fällige Zahlung aufmerksam gemacht wird? Weiß jemand ob es irgendwelche Fristen in dieser Richtung gibt?
Bin sehr gespannt auf Antworten.
Viele Grüße einstweilen
Wer hatte aber anfang 2006 bereits einen Kalender in dem er sich Zahlungstermine für 2007 hätte vormerken können, bzw. wer pinnt sich den Steuerbescheid über ein Jahr an die Wand, damit er den Temin nicht übersieht.
Man könnte dem Finanzamt ja eine Einzugsermächtigung erteilen, dann umgeht man das Problem.....
Wer hatte aber anfang 2006 bereits einen Kalender in dem er sich Zahlungstermine für 2007 hätte vormerken können, bzw. wer pinnt sich den Steuerbescheid über ein Jahr an die Wand, damit er den Temin nicht übersieht.
Man könnte dem Finanzamt ja eine Einzugsermächtigung erteilen, dann umgeht man das Problem.....
Und wenn man das nicht möchte, kann man die Überwachung der Fälligkeitstermine zukünftiger Zahlungen auch einfach seiner Bank überlassen (Stichworte Dauerauftrag und Terminüberweisung).
Verfasst am: 22.03.07, 11:13 Titel: Einzugsermächtigung, ja aber ...
Der Hinweis auf die Einzugsermächtigung ist ja OK und es ist bei den 'normalen' Steuern oder bei Versicherungen usw. auch üblich, daß den Bescheiden oder Zahlungsaufforderungen entsprechende Vordrucke beiliegen. Nicht so bei den Grundsteuerbescheiden der Stadt München. Also müßte man sich erst wieder ein entsprechendes Formular besorgen, was ja Aufwand macht, denn selber entwerfen trauen sich die Wenigsten, denn da war doch noch was wegen formaler Vorschriften für solche Erklärungen ... -?
Dazu kommt, daß es für 2007 das erste mal keine Bescheide verschickt werden und der Hinweis im Vorjahres-Bescheid lapidar zwischen den Zeilen versteckt war und nicht entsprechend deutlich dargestellt.
Es bleibt also der Verdacht, daß hier ganz dreist auf die Vergesslichkeit spekuliert wurde und die Einnahmen aus den Mahngebühren - ähnlich wie die Bußgeldeinnahmen aus Verkehrsversrtößen fest im Haushalt eingeplant sind.
Das zeigt sich eben auch durch den Mahnungstext in dem eben nur 'Grundsteuer 2007' steht ohne Hinweis darauf daß es nur ein Quartalsbetrag ist. Die nächste Mahngebührfalle ist damit schon aufgestellt!
Grüßchen an Alle
Verfasst am: 22.03.07, 11:28 Titel: Re: Einzugsermächtigung, ja aber ...
hbbio hat folgendes geschrieben::
Der Hinweis auf die Einzugsermächtigung ist ja OK und es ist bei den 'normalen' Steuern oder bei Versicherungen usw. auch üblich, daß den Bescheiden oder Zahlungsaufforderungen entsprechende Vordrucke beiliegen.
Eine Einzugsermächtigung kann auch formlos erteilt werden.
hbbio hat folgendes geschrieben::
Nicht so bei den Grundsteuerbescheiden der Stadt München.
Bei den Grundsteuerbescheiden anderer Städte und Gemeinden auch nicht.
hbbio hat folgendes geschrieben::
Also müßte man sich erst wieder ein entsprechendes Formular besorgen, was ja Aufwand macht, denn selber entwerfen trauen sich die Wenigsten, denn da war doch noch was wegen formaler Vorschriften für solche Erklärungen ... -?
Reden wir immer noch von einer Einzugsermächtigung?
Betreff: Kassenzeichen XYZ
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte ziehen Sie Ihre Forderungen bei Fälligkeit von meinem folgenden Konto ein ...
Wo ist da jetzt das Problem??
hbbio hat folgendes geschrieben::
Dazu kommt, daß es für 2007 das erste mal keine Bescheide verschickt werden und der Hinweis im Vorjahres-Bescheid lapidar zwischen den Zeilen versteckt war und nicht entsprechend deutlich dargestellt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...
hbbio hat folgendes geschrieben::
Es bleibt also der Verdacht, daß hier ganz dreist auf die Vergesslichkeit spekuliert wurde und die Einnahmen aus den Mahngebühren - ähnlich wie die Bußgeldeinnahmen aus Verkehrsversrtößen fest im Haushalt eingeplant sind.
Das zeigt sich eben auch durch den Mahnungstext in dem eben nur 'Grundsteuer 2007' steht ohne Hinweis darauf daß es nur ein Quartalsbetrag ist. Die nächste Mahngebührfalle ist damit schon aufgestellt!
Grüßchen an Alle
Worauf stützt sich denn konkret Ihre Annahme, alle Münchener Grundsteuerschuldner hätten ihre Bescheide nicht gelesen bzw. nicht verstanden und wären nicht in der Lage, die Zahlungstermine/Fälligkeiten in irgendeiner Art und Weise zu verwalten?
Da man vorher keinen Steuerbescheid erhalten hat, erhält man auf Rückfrage zur Antwort, daß es im Steuerbescheid vom Vorjahr einen Hinweis gegeben habe, daß 2007 keine extra Bescheide verschickt werden und man da ja die Zahlungstermine mitgeteilt hätte.
Allein mit diesem Hinweis hat die Stadt München bereits ihre Pflicht und Schuldigkeit getan, sie hat einen Fälligkeitstermin genannt.
Mahngebühren werden erhoben wenn eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Das stellt mittlerweile Kollege Computer durch einfachen Soll/ IST - Vergleich fest. Gleichzeitig ist er auch schon so programmiert, die zusätzlichen Kosten der Verwaltung in Form von Mahngebühren mit zu berechnen.
Die Zusatzkosten werden aber nur bei denen erhoben, die nicht zahlen wollten. Warum sollen die vielen braven Grundsteuerzahler diese Kosten versteckt in erhöhten Grundsteuerbescheiden mittragen ??
Wie bei allen öffentlich-rechtlichen Forderungen bewahrheitet sich der Satz:
Zahlen bringt Frieden
Nichts hätte btw daran gehindert, die eigene Vergesslichkeit durch vorzeitige Zahlung in 2006 zu überlisten
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Verfasst am: 22.03.07, 20:00 Titel: Re: Einzugsermächtigung, ja aber ...
[quote="nebelhoernchen"][quote="hbbio"]
Worauf stützt sich denn konkret Ihre Annahme, alle Münchener Grundsteuerschuldner hätten ihre Bescheide nicht gelesen bzw. nicht verstanden und wären nicht in der Lage, die Zahlungstermine/Fälligkeiten in irgendeiner Art und Weise zu verwalten?
Wenn mir aus einem kleinen Kreis 3 Kollegen berichten, daß sie auch eine Mahnung bekommen haben, darunter eine Kollegin die den Ruf hat immer überkorrekt zu sein und wenn einem der entnervte Beamte – nachdem man nach endlosen Versuchen mal durchgekommen ist – erzählt, daß er Anrufe im Sekundentakt erhält, dann kann man zwar nicht davon ausgehen, daß alle Münchner betroffen sind, darf aber vermuten, daß es einige sein müssen. Und dann kann eben etwas nicht ganz in Ordnung sein.
Den bisherigen Antworten entnehme ich, daß die Behörden das Recht haben, Zahlungstermine über eine beliebige Frist im Voraus festzusetzen. Also muß ich beim nächsten Todesfall in der Familie aufpassen. Die Grabgebühr habe ich dann ja für 15 Jahre im Voraus zu bezahlen und falls ich nach den 15 Jahren aus irgendeinem Grund den nächsten Zahlungstermin verschwitze, muß ich damit rechnen, daß ohne weitere Erinnerung die Grabstätte von Amts wegen aufgelöst wird. Ich bin beruhigt.
Verfasst am: 22.03.07, 20:07 Titel: Re: Einzugsermächtigung, ja aber ...
hbbio hat folgendes geschrieben::
Die Grabgebühr habe ich dann ja für 15 Jahre im Voraus zu bezahlen und falls ich nach den 15 Jahren aus irgendeinem Grund den nächsten Zahlungstermin verschwitze, muß ich damit rechnen, daß ohne weitere Erinnerung die Grabstätte von Amts wegen aufgelöst wird. Ich bin beruhigt.
Nein, keine Angst.
Dann melden die sich automatisch.
Kenne ich aus eigener Erfahrung, bei uns aber erst nach 25 Jahren......
Verfasst am: 22.03.07, 20:33 Titel: Re: Einzugsermächtigung, ja aber ...
hbbio hat folgendes geschrieben::
Den bisherigen Antworten entnehme ich, daß die Behörden das Recht haben, Zahlungstermine über eine beliebige Frist im Voraus festzusetzen. Also muß ich beim nächsten Todesfall in der Familie aufpassen. Die Grabgebühr habe ich dann ja für 15 Jahre im Voraus zu bezahlen und falls ich nach den 15 Jahren aus irgendeinem Grund den nächsten Zahlungstermin verschwitze, muß ich damit rechnen, daß ohne weitere Erinnerung die Grabstätte von Amts wegen aufgelöst wird. Ich bin beruhigt.
Nein, denn für die vergesslichen oder schlecht organisierten Steuer- und Gebührenschuldner bietet die Stadt München ja dankenswerterweise weiterhin einen optionalen "Erinnerungsservice" an, zum Beispiel 4 Erinnerungen jährlich zum Pauschalpreis von 20,- €.
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