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Bei Internetauktionshaus [Name geändert] falsches Handy geliefert, dann Klage.

 
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Nikaze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 12:50    Titel: Bei Internetauktionshaus [Name geändert] falsches Handy geliefert, dann Klage. Antworten mit Zitat

Hallo

Es folgt eine fiktive Geschichte:

Hans besitzt ein silbernes Motorola Klapphandy, was er bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufen will.
Weil er sich mit Handys aber nicht so gut auskennt bezeichnet er es fälchlicherweise als "Motorola V525" in wirklichkeit handelt es sich aber um ein "Motorola V171".
Das handy wird ersteigert bezahlt und versendet. (33.50 euro)
Nach einiger Zeit meldet sich der Anwalt vom Käufer und setzt ihm eine frist in der er seinem Mandanten nun ein "MV525" zuschicken soll was hans aber nicht besitzt.
Deshalb ruft er bei der Anwaltskanzlei an und erklärt die situation.

Weil er denkt es könnte ihm zum Nachteil gereichen wenn er zugibt dass er sich in der bezeichnung geirrt hat behauptet er er habe nur aus versehen dass falsche
losgeschickt,
aber das richtige handy sei ihm jetzt leider runtergefallen und kaputtgegangen.
deshalb würde er gerne das geld zurückgeben.

Man sagt ihm das müsste noch mit dem mandanten besprochen werden und man würde sich bbei ihm melden.
Nach dem 2 wochen nichts passiert ist ruft hans erneut an und fragt was denn jetzt mit dem geld ist.

Die antwort:
Auf dem brief den wir ihnen geschickt haben steht doch die bankverbindung unserer Kanzlei. Wir haben jetzt klage eingereicht.

Wie gesagt war nie die rede davon dass er das geld stillschweigend an die kanzlei überweisen soll. (was er dann noch am selben Tag tut)

Jetzt aber kommt nach einem Monat die Forderung nach fast 300 euro

da angeblich ein Mv525 ohne vertrag und simlock nur noch für 249 euro zu haben sei. (plus den rest für irgendwelche zinsen)

Diese behauptung ist schwachsinn da derartige handys bei Internetauktionshaus [Name geändert] schon ab 30 euro zum sofortkauf angeboten werden.

Ausserdem ist hans privatverkäufer und hat in der auktion darauf hingewiesen dass er keine garantie usw. geben kann.

Was soll hans jetzt am besten tun?

danke für die antworten.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 23:41    Titel: Re: Bei Internetauktionshaus [Name geändert] falsches Handy geliefert, dann Klage. Antworten mit Zitat

Nikaze hat folgendes geschrieben::
Weil er sich mit Handys aber nicht so gut auskennt bezeichnet er es fälchlicherweise als "Motorola V525" in wirklichkeit handelt es sich aber um ein "Motorola V171".


Ein solcher Irrtum dürfte schon so fahrlässig sein, daß er kaum eine Anfechtungsgrundlage i.S.d. §119 BGB darstellt.

Nikaze hat folgendes geschrieben::
Diese behauptung ist schwachsinn da derartige handys bei Internetauktionshaus [Name geändert] schon ab 30 euro zum sofortkauf angeboten werden.


Das würde dann wohl notfalls gerichtlich geklärt.

Nikaze hat folgendes geschrieben::
Ausserdem ist hans privatverkäufer und hat in der auktion darauf hingewiesen dass er keine garantie usw. geben kann.


Das ist für diese Situation völlig irrelevant. Hans schuldet Vertragserfüllung nach §433 BGB, davor bewahrt ihn auch kein Gewährleistungsausschluß.

Hans sollte froh sein, wenn man eine solche Einrede nicht als klares Anzeichen dafür ansieht, daß er vorsätzlich dem K das falsche Handy geschickt hat in der Absicht, sich bei Reklamationen auf den Gewährleistungsausschluß zu berufen - zusammen mit der falschen Story über das heruntergefallene Handy ist man da ruckzuck mitten in einem Betrugstatbestand - und das wird gar nicht lustig für den armen Hans.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Nikaze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort aber eine frage noch

bedeutet vertragserfüllung dass er ihm auch einfach dass richtige handymodell besorgen kann oder hat der käufer ein anrecht aufv bargeld.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ersteres. Wenn der K klagt, kann er sich aber aussuchen, ob er auf Leistung oder Schadensersatz statt der Leistung klagen will.
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