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Briefgeheimnis

 
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Darion
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 16:52    Titel: Briefgeheimnis Antworten mit Zitat

Hallo!

Herr A hat bis vor einiger Zeit bei seiner Familie gewohnt. Nun ist er ausgezogen und hat auch einen Nachsendeantrag gestellt.

Allerdings kommt immer noch Post für Herrn A zu seiner Familie. Der Vater von Herrn A öffnet diese Briefe ständig und hat auch schon einmal einen Brief geöffnet und an den Absender zurück geschickt.

Kann Herr A sich dagegen wehren das sein Vater seine Post ständig öffnet?

Was erwartet den Vater von Herrn A?
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.07, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zivilrechtlich ließe sich ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB - notfalls auf dem Klagewege - durchsetzen.

Strafrechtlich könnte eine Strafbarkeit nach § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) gegeben sein. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
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