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Herr A hat bis vor einiger Zeit bei seiner Familie gewohnt. Nun ist er ausgezogen und hat auch einen Nachsendeantrag gestellt.
Allerdings kommt immer noch Post für Herrn A zu seiner Familie. Der Vater von Herrn A öffnet diese Briefe ständig und hat auch schon einmal einen Brief geöffnet und an den Absender zurück geschickt.
Kann Herr A sich dagegen wehren das sein Vater seine Post ständig öffnet?
Zivilrechtlich ließe sich ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB - notfalls auf dem Klagewege - durchsetzen.
Strafrechtlich könnte eine Strafbarkeit nach § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) gegeben sein. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
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