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Verfasst am: 29.03.07, 08:16 Titel: Zu alt für eine Strafe ???
Hallo !
In der Nachbatschaft von Herrn Z lebt ein inzwischen 90jähriger Mann ,der bis vor Kurzem noch selbst ( trotz Parkinson und Sehschwäche ) Auto gefahren ist. Die Parkinson Krankheit konnte man ihm ansehen und auch so dicke Brille hat er nicht zum Spass getragen , ausserdem hat er über seine Sehschwäche geredet. Vor 5 Jahren hat der Alte das Auto von Z zerkratzt.Zwar alles bezahlt aber Z hat trotzdem Anzeige erstattet . Daraufhin wurde Z von dem Alten wegen Verleumdung verklagt und bestrafft.
Nun hat der Alte einen Unfall verursacht in dem der Sohn von Z schwer verletzt wurde.
Der Alte hat den Blinker nach rechts gemacht aber nach links abgebogen und dabei das Motorrad des Sohnes zu Fall gebracht.
Der Alte hat sofort sein Führerschein abgegeben und will für den Schaden aufkommen.Warum wurde die Klage abgewiesen.Leider weiss ich nicht wie lautet der Klageschrift ! Er ist geständig , reumütig , zahlungswillig und alt - ist das gerecht ? _________________ Immer ehrlich sein und nie voreilig urteilen.
Wahrscheinlich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung etc. eingeleitet.
Diese Verfahren wurde anscheinend eingestellt. Die Begründung hierfür kann keiner von uns wssen, da keiner von uns hellsehen kann*.
*ausser Abrazzo, die konnte das, die ist aber schon länger nicht mehr hier _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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