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Deckelung des geldwerten Vorteils bei einem Leasingfahrzeug

 
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Josef P.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 22:05    Titel: Deckelung des geldwerten Vorteils bei einem Leasingfahrzeug Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Leasingfahrzeug vom Arbeitgeber mit privater Nutzung (über eine Gehaltsumwandelung). Das grobe Berechnen des geldwerten Vorteils ist mir klar. Ich habe nur irgendwo gelesen, daß wenn der Betrag aus der 1% und 0,03% Regel die tatsächliche Aufwendung übersteigt, eine Deckelung einsetzt (z.B. bei einer größeren Entfernung zum Arbeitsplatz). Ist dies so und wenn ja, wie berechnet der geldwerte Vorteil sich ?

Danke.

MfG

Josef P.
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Josef P. !

Übersteigt der sog. Prozent-Methode (1%, 0,03%) insg. ermittelte pauschale Geldwerte Vorteil die Höhe der beim AG tatsächlich anfallenden Gesamtkosten für den Firmenwagen, so wird der insg. für reine Privatfahrtenund Fahrten zwischen Whg. und Arb.st. ermittelte geldwerte Vorteil auf die beim AG tatsächlich anfallenden Gesamtkosten beschränkt. Die Gesamtkosten sind nach den für die individuelle Methode (siehe hierzu: § 8 Abs. 2 S. 4 EStG; R 31 Abs. 9 Nr. 2 LStR) geltenden Grundsätze zu ermitteln.

Gruß
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Humpi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Dorfen

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. das ist ein netter Hinweis, aber das Problem beginnt dann, wenn der Fuhrpark des Unternehmens keine Einzelkonten pro Auto führen und die genaue Kostenhöhe auf AG-Seite damit nicht mehr genau spezifiziert werden kann!

Wir(meine Frau und ich) beschäftigen uns mit diesem Problem seit über 2 Jahren und haben noch keine durchsetzbare Lösung gefunden, da AG (Fahrzeughersteller) keinen Einzelkostennachweis für seine Angestellten liefern kann oder will.

Wir können zwar theoretisch nachweisen, dass die Kosten für den AG deutlich unter der 1%+0,03% Regel liegen müssen, aber das erkennt das FA mangels fehlender konkreter Zahlen ab! Verrückt
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir können zwar theoretisch nachweisen, dass die Kosten für den AG deutlich unter der 1%+0,03% Regel liegen müssen, aber das erkennt das FA mangels fehlender konkreter Zahlen ab!


Klaro.. Hat man keinen konkreten und exakten Nachweis der tatsächlichen Kosten erbracht, hat man wohl leider Pech gehabt!
Denn was sollte man da schon versteuern ohne exakte Werte?
Irgendwelche Schätzwerte?! Da wären wir wieder bei der Pauschalmethode; da dreht man sich nur im Kreis!

Gruß
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JosefP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke erst einmal für die Antworten. Ich habe die Berechnung leider nicht ganz verstanden. Ich mach also mal eine exemplarische Rechnung:

Arbeitnehmer A mit Bruttolohn 4000 Euro
Leasingfahrzeug Fullservicerate 600 Euro (also inklusive Treibstoff, Wartung, Steuern, Versicherung etc.)
Fahrzeugpreis 30.000 Euro
Entfernung Arbeitsstätte 50km einfach.

Der Arbeitnehmer vereinbart eine Gehaltumswandlung und reduziert sein Gehalt somit auf 3400 Euro.
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil nach der 1% Regel beträgt also: 300 Euro + ca. 450 über die 0.03%. , also insgesamt 750 Euro.

So wie ich es nun verstanden habe, betragen die Kosten für den AG 600 Euro, die er vom AN über die Gehaltsumwandlung ja bereits bekommen hat. Also ist der geldwerte Vorteil durch die 600 Euro gedeckelt ? Oder habe ich das falsch verstanden ???

Danke.

Gruß
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steuermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der geldwerte Vorteil wird in diesem Fall auf 600 EUR beschränkt.
Frage ist nur, ob in der Fullservicerate tatsächlich alle Kosten enthalten sind. Was ist z.B. mit Fahrzeugwäschen ?

Gruß
steuermann
_________________
Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
Alle von mir im Forum gemachten Angaben und Kommentare sind unverbindlich.
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JosefP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die vielen Antworten. Ich habe aber noch abschließend zu dem Thema eine Frage:

Wie läuft das mit der Deckelung bei der Abrechnung des Gehalts des AN ? Sprich, wird die Deckelung jeden Monat bei der Berechung des Nettogehalts berücksichtigt ? Oder wird die Deckelung monatlich nicht berücksichtigt und das zuviel Gezahlte über die Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres zurückgeholt?

Danke.

Gruß
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