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Unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz - Wer kann hel

 
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Melli
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 18:09    Titel: Unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz - Wer kann hel Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich sehe mich folgender Situation ausgesetzt:

Wir engagierten vor kurzem eine Aushilfe für unser Sekritariat (Aushilfenvertrag).
Nach ein paar Monaten haben wir die gute Dame übernommen und gaben ihr einen Festanstellungsvertrag (ohne Probezeit). Angeblich sieht der Gesetzgeber, auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Arbeitsvertrag, immer eine sechsmonatige Probezeit vor.

Nun stellte sich heraus, dass die gute Frau den Aufgaben psychisch nicht gewachsen ist und sie kündigen wollte. Dazu kam es aber nicht, denn sie hat sich krank gemeldet.
Wir haben der Mitarbeiterin, mit der im Arbeitsvertrag festgehaltenen Kündigungsfrist, nun gekündigt, da sie sich lt. oben geschilderter Sachlage ja in der Probezeit befindet.

Die Krankmeldung haben wir, wegen Angabe einer falschen Postleitzahl, mit erheblicher Verspätung erhalten. Auf mehrfache Anrufe und hinterlassene Nachrichten wurde nicht reagiert. Mittlerweile haben wir die Dame abgemahnt.

Seit heute müsste sie eigentlich wieder arbeiten, aber sie ist weder erschienen, noch haben wir eine Krankmeldung vorliegen.

Kann ich die Mitarbeiterin fristlos kündigen?

Es könnte sein, das die Kollegin wegen ihrer psychischen Probleme eingewiesen wurde. Hat dies Einfluss auf die ganze Angelegenheit.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Melly
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 18:28    Titel: Re: Unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz - Wer kann Antworten mit Zitat

Wir engagierten vor kurzem eine Aushilfe für unser Sekritariat (Aushilfenvertrag).
Nach ein paar Monaten haben wir die gute Dame übernommen und gaben ihr einen Festanstellungsvertrag (ohne Probezeit). Angeblich sieht der Gesetzgeber, auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Arbeitsvertrag, immer eine sechsmonatige Probezeit vor.

Dann sollten Sie sich den § 622 BGB nochmal genauer ansehen. "(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Wie lange ist die Dame insgesamt (incl. Aushilfe) bei Ihnen tätig bzw. angestellt?

Nun stellte sich heraus, dass die gute Frau den Aufgaben psychisch nicht gewachsen ist und sie kündigen wollte. Dazu kam es aber nicht, denn sie hat sich krank gemeldet.
Wir haben der Mitarbeiterin, mit der im Arbeitsvertrag festgehaltenen Kündigungsfrist, nun gekündigt, da sie sich lt. oben geschilderter Sachlage ja in der Probezeit befindet.

Wenn Sie mit ihr keine Probezeit vereinbart haben befindet sie sich NICHT in der Probezeit, aber sie hat noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, wenn noch keine 6 Monate um sind. Das hat aber mit den oben erwähnten 6 Monaten im §622 BGB nichts zu tun.

Die Krankmeldung haben wir, wegen Angabe einer falschen Postleitzahl, mit erheblicher Verspätung erhalten. Auf mehrfache Anrufe und hinterlassene Nachrichten wurde nicht reagiert. Mittlerweile haben wir die Dame abgemahnt.

Seit wann läuft denn die Kündigung?

Seit heute müsste sie eigentlich wieder arbeiten, aber sie ist weder erschienen, noch haben wir eine Krankmeldung vorliegen.

Kann ich die Mitarbeiterin fristlos kündigen?

Gibt es denn keine Möglichkeit herauszufinden, was nun eigentlich momentan mit der Dame ist?

Es könnte sein, das die Kollegin wegen ihrer psychischen Probleme eingewiesen wurde. Hat dies Einfluss auf die ganze Angelegenheit.

Erst mal nur insofern, dass sie evtl. deswegen nicht reagieren konnte.

Vielen Dank für eure Hilfe!

MfG miau
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