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Nadin noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.03.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.03.07, 14:37 Titel: Arbeitszimmer Steuererklärung 2006 |
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Hallo,
angenommen A ist als Architektin in einer Firma angestellt, die 100km vom Wohnort von A entfernt ist. A fährt 2 bis 3 Tage pro Woche in die Firma zum Arbeiten. Sie hat dort einen eigenen Arbeitsplatz (Schreibtisch). A hat mit dem Arbeitgeber vereinbart, daß sie die restliche Zeit (2-3 Tage pro Woche) zu Hause arbeiten kann. A hat sich für die Heimarbeit ein Arbeitszimmer eingerichtet, welches sich in der Wohnung von A befindet und nur zum Arbeiten genutzt wird.
1) Kann A das Arbeitszimmer steuerlich absetzen (Steuererklärung 2006)?
2) Wenn ja, kann A das Arbeitszimmer nur begrenzt (1250,-€) absetzen - welche
Nachweise sind notwendig (Bestätigung vom AG, Mietvertrag...)?
3) Oder kann A das Arbeitszimmer auch in vollem Umfang absetzen? Wie erfolgt hier die
Berechnung der Aufwendungen und welche Aufwendungen können geltend gemacht
werden? Nachweise?
Viele Fragen, ich weiß!
Umso gespannter bin ich auf eure Antworten! |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 22.03.07, 14:49 Titel: |
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1) Ja, wenn Arbeit mindestens 50% im AZ verrichtet wird
2) Wenn 1) bejaht, dann max. 1250 Euro (Berechnung der anteiligen Kosten + Belege, Bestätigung AG)
3) siehe 2) |
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Nadin noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.03.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.03.07, 15:02 Titel: |
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Okay, danke. Soweit ist das jetzt klar.
Aber wie werden die anteiligen Kosten ermittelt? Werden sie auf den Quadratmeter umgerechnet oder auf die Anzahl der Räume umgelegt oder geschätzt? |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 22.03.07, 15:04 Titel: |
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Im Verhätnis der Quadratmeter der Gesamtwohnfläche zur Fläche des AZ !
Gruß |
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Hans-Christian Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 548
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Verfasst am: 22.03.07, 15:10 Titel: Re: Arbeitszimmer Steuererklärung 2006 |
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Nadin hat folgendes geschrieben:: | ...
Sie hat dort einen eigenen Arbeitsplatz (Schreibtisch). ..
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Das wäre bereits der Grund, weshalb das FA kein Arbeitszimmer anerkennt.
Es sei denn, Sie legen dem FA konkret dar, warum Sie den Arbeitsplatz beim AG für eine bestimmte berufliche Tätigkeit nicht nutzen können Dies müßte auch vom AG bestätigt werden.
Sollte dies der Fall sein, dann Arbeitsziommerkosten bis 1250,00 €.
siehe BMF-Schreiben vom 7.1.2004 |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 22.03.07, 15:14 Titel: |
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Und was sagen Sie zu Nr. 2 Buchstabe a) Ihres angeführten BMF-Schreiben? |
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Hans-Christian Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 548
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Verfasst am: 22.03.07, 15:31 Titel: |
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wolf25 hat folgendes geschrieben:: |
Und was sagen Sie zu Nr. 2 Buchstabe a) Ihres angeführten BMF-Schreiben? |
Sie haben Recht, es steht im BMF-Schreiben so drin in diesem Punkt.
Habe gerade mit dem FA ein Gespräch gehabt, die dann noch eine Tätigkeitsbeschreibung fordern. (wegen der über 50% und zwei bis 3 Tage im Betrieb und dann auf den Baustellen).
Deshalb meine Reaktion. Darauf muß man/frau sich also einstellen.
Ansonnsten, jawohl beantragen.
Aber siehe auch hier
Ist ein Architekt neben der Planung auch mit der Ausführung der Bauwerke (Bauüberwachung) betraut, kann diese Gesamttätigkeit keinem konkreten Tätigkeitsschwerpunkt zugeordnet werden. In diesem Fall bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen bzw. betrieblichen Betätigung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 2 EStG. |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 22.03.07, 15:43 Titel: |
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Zitat: | In diesem Fall bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen bzw. betrieblichen Betätigung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 2 EStG |
Bei dem Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit geht es um unbegrenzten Abzug!
Davon war hier bislang noch keine Rede und trifft auf den o.g. Fall auch nicht zu, klar!
Gruß |
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Hans-Christian Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 548
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Verfasst am: 22.03.07, 16:04 Titel: |
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wolf25 hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | In diesem Fall bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen bzw. betrieblichen Betätigung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 Halbsatz 2 EStG |
Bei dem Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit geht es um unbegrenzten Abzug!
Davon war hier bislang noch keine Rede und trifft auf den o.g. Fall auch nicht zu, klar!
Gruß |
Das ist mir schon klar, aber wenn 50% im Betrieb und 50% zu Hause, dann wäre ja bei Außentätigkeit keine 50% mehr im AZ?
Es ging mir nur um eine analoge Anwendung.
Was ist an meinen Überlegungen falsch?
Also, so ganz sicher würde ich nicht sein, ob das AZ anerkannt wird. Nur deshalb meine Diskussion um sich darauf vorzubereiten und möglicherweise schon mal Vorkehrungen zu treffen.
2007 wird noch viel Freude machen. Es gibt bereits FG-Urteile zum AZ 2007 (Freibetrag) |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 22.03.07, 16:10 Titel: |
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Es muss nur dargelegt/glaubhaft gemacht werden, dass 50% der Tätigkeit im AZ verbracht werden, wie die restlichen 50% verbracht werden (40% Firma und 10% Aussendient, oder wie auch immer) ist irrelevant !
Zitat: | Das ist mir schon klar, aber wenn 50% im Betrieb und 50% zu Hause, dann wäre ja bei Außentätigkeit keine 50% mehr im AZ? |
In dem Fall haben Sie recht, dürfte m.E. aber eher selten sein, dass ein Stpfl. so ehrlich ist und es so exakt angibt 
Zuletzt bearbeitet von *w* am 22.03.07, 16:18, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Hans-Christian Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 548
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Verfasst am: 22.03.07, 16:17 Titel: |
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wolf25 hat folgendes geschrieben:: | Es muss nur dargelegt/glaubhaft gemacht werden, dass 50% der Tätigkeit im AZ verbracht werden, wie die restlichen 50% verbracht werden (40% Firma und 10% Aussendient, oder wie auch immer) ist irrelevant ! |
Ja sicher, aber er/sie sollte wissen, dass
2-3 Tage im Betrieb und 2-3 Tage zuHhause ist mal schon blos 50 % und nicht mehr als 50%.
Dann käme noch zum Abzug die mögliche Außentätigkeit.
Alles dies sollte man/frau bedenken.
Ich bin auch immer im Zweifelsfalle für den Steuerpflichtigen. Es ist aber gut vorher zu wissen worauf das FA schauen wird. |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 22.03.07, 16:19 Titel: |
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Habe meinen letzten Beitrag editiert ! |
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