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Vollständige Fertigstellung und Vertragsstrafe....

 
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mehrweert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 10:27    Titel: Vollständige Fertigstellung und Vertragsstrafe.... Antworten mit Zitat

Moin,

Wenn angenommen im Kaufvertrag vereinbart ist, " AN.. verpflichtet sich zur vollständigen Fertigstellung des Kaufgegenstandes bis spätestens...."Datum" " und im Kaufvertrag ist weiterhin der Kaufgegenstand als "Miteigentumsanteil von.../1000 verbunden mit dem Sondereigentum...." definiert, ... nun der AN zum besagten Termin nur das Sondereigentum fertiggestellt hat, aber das Gemeinschaftseigentum (Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Fassade, Keller, Vorgarten,....) noch nicht fertiggestellt ist,... ist dann eine Vertragsstrafe bezogen auf €/qm in voller Höhe zu zahlen.....????

Das Sondereigentum wäre mit Einschränkungen (Treppenhaus = Baustelle,...) nutzbar...

Bin gespannt auf Meinungen,....

Grüße aus der Hauptstadt
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Es stellt sich die Frage, wer die Verzögerung zu verantworten hat.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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mehrweert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Verzögerung:

...liegt zu 100% beim Bauunternehmer,...und schlechtes Wetter gabs auch nicht.... Sehr glücklich

Geplante Fertigstellung war auch 3 Monate vor Beginn der evtl. Vertragsstrafe !!!!!! ... die hatten also theoretisch noch einen 3 Monats-Puffer!!!!
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mehrweert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,

... das ist doch ein spannender Fall; .... im privaten Bereich habe ich schon 5 verschiedene Meinungen gehört,.... Sehr glücklich

Von "voll" bis "nix",.... alles vertreten,...... Mit den Augen rollen Ostersmiley ... ist auch bald....
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich gefunden, trifft es sehr gut:

Der Clou von Vertragsstrafenansprüchen ist im Gegensatz dazu, dass hier Gelder fließen, ohne dass dem Auftraggeber überhaupt ein messbarer Schaden entstanden sein muss. Mit der Vertragstrafe soll einerseits Druck auf den Auftragnehmer ausgeübt werden, das Werk termingerecht fertig zu stellen. Andererseits wird von den Gerichten in gewissem Umfang die Vertragsstrafe auch als standardisierter Schadensersatz akzeptiert, der ohne konkreten Nachweis des entstandenen Schadens zu zahlen ist.

Auf der anderen Seite darf eine vereinbarte Vertragsstrafe in Bauverträgen nicht zu einer bloßen Ertragsquelle für den Auftraggeber avancieren. Ist anhand der Umstände des Einzellfalls erkennbar, dass Auftraggeber Vertragsstrafen alleine dazu nutzen, um ihre Gewinnspanne zu verbessern, dann neigen Gerichte dazu, das Vertragsstrafenversprechen insgesamt als rechtsunwirksam zu beurteilen. Vertragsstrafen unterliegen dabei erfahrungsgemäß einer überaus kritischen Prüfung durch die Gerichte. So haben Gerichte nicht nur bereits kraft Gesetz die Möglichkeit, unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen herabzusetzen. Oftmals erklären Gerichte im Streitfall aus gutem Grund vertragliche Regelungen zu Vertragsstrafen schlicht für unwirksam. In vielen Fällen verstoßen Vertragsstrafenversprechen in Bauverträgen nämlich gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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