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Rücktritt vom Vertrg

 
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Franky0476
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Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 15:18    Titel: Rücktritt vom Vertrg Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen, Person A schließt einen Vertrag in einem Fitnesstudio ab und sprach aber vorher mit dem Trainer, man wolle den Vertrag erst mit nach Hause nehmen und darüber nachdenken. der Trainer sagt aber was von "was gibt es denn zu überlegen", etc. und man schliesst den Vertrag dennoch ab.

Soweit so gut, nun bekommt man am nächsten MOrge vom Chef Bescheid, man müsste beruflich ins Ausland (zunächst frü ein halbes Jahr).

Person A hat nun gleich dem Fitness-Studio Bescheid gegeben (Fax,Email und telefonisch).
Antwort: ja wäre kein Problem, dann würde der Vertrag halt beginnen wenn man weider zurück ist. Antwort: das ist schlecht, da man nicht wüsste wie lang man definitiv weg ist.
antwort: ja das müsse man prüfen, da der vertrag schon in der zentrale sei.

Nun meine Frage: Ist es nicht möglich den Vertrag zu stornieren?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Fitnessstudios sind die hartnäckigsten Vertragspartner die es gibt. Dies scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Dies muss aber genau begründet werden.
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Franky0476
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das Fitness Studios hartnäckig sein können, habe ich persönlich auch schon erlebt und mit gerade so rausgekommen, damals ging es um eine Umfirmierung.

Aber hier in diesem Fall sollte es doch auch ein wichtiger Grund sein, wenn man beruflich im Ausland ist und gar keine Möglichkeit hätte zu trainieren
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13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Unmittelbar nach Vertragsabschluss sieht das Ganze immer ein wenig unglücklich aus, weil auch viele Kunden versuchen, aus Mangel an Motivation über die "Überrumpelungsschiene" oder sonstigen abenteuerlichen Gründen aus dem Vertrag auszusteigen. Das ist natürlich im Hinblick auf "pacta sunt servanda" nicht möglich. Wenn sich nachweisen lässt, dass man vor Vertragsabschluss nichts vom Auslandseinsatz gewusst hat, dann ist eine Stornierung bzw. fristlose Kündigung nach der Rechtsprechung möglich, auch wenn der Studioinhaber das, wie meistens, ganz anders sieht. Schwache Ersatzlösungen wie Ruhen oder Verschiebung des Vertragsbeginns müssen nicht hingenommen werden.
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Franky0476
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Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.03.07, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also sieht das ganze gar nicht so schlecht aus da raus zu kommen? Sollte man dies gleich per Einschreiben/Rückschein zukommen lassen. Sollte man auf irgendwelche Formulierungen achten?
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