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Angenommen Person X hätte eine Rechung für die Wartung seiner Heizung (selbstbewohnte Mietwohung). Kann er diese steuerlich ansetzten? Wenn ja wo und in welcher Höhe könnte sie angesetzt werden?
Angenommen Person X hätte eine Rechung für die Wartung seiner Heizung (selbstbewohnte Mietwohung). Kann er diese steuerlich ansetzten? Wenn ja wo und in welcher Höhe könnte sie angesetzt werden?
siehe hier Rz. 11 und 20% der Arbeitsleistung Zeile 112 Mantelbogen Seite 4.
Wau gar nicht gleich bemerkt, dass Sie sich selbst zitiert und beantwortet haben.
Oder war das nur ein Test der Kollegen
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