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Steinschlagschaden und keiner will haften

 
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derkremer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 20:04    Titel: Steinschlagschaden und keiner will haften Antworten mit Zitat

Hallo aus München,

versuche gerade bei der Herold-Versicherung (Versicherung des Schadenverursachers) einen Steinschlag-Schaden geltend zu machen, der von einem vorausfahrenden Lkw verursacht wurde. Habe nach nunmehr 8 Wochen das Gefühl, dass diese Versicherung eine gewisse Verschleppungstaktik anwendet, um mich ggf. dazu zu bringen, von Schadenersatz abzusehen. Habe heute z.B. wieder einmal einen Brief bekommen, in dem sie mich fragen, ob ich denn überhaupt den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hätte. Wahrscheinlich fragen sie mich das nächste mal, ob ich angeschnallt war, das Fahrzeug Tüv hatte oder ich nüchtern war.

Wie kann ich gegen diese Taktik vorgehen, evtl. Fristen setzen? Kann ich bei Ablehnung meines Schadenanspruches (soll ja in 90% der Fällen so sein) klagen und vor welchem Gericht?

Freue mich über jede Antwort, vielen Dank und kalte Grüße aus München

P. Kremer
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goldaktie
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich werden die ablehnen.

Ein durch einen hochgewirbelten Stein verursachter Schaden ist für das "Hochwirbler-Fahrzeug" ein unabwendbares Ereignis. Kein Verschulden, keine Betriebsgefahr. Warum soll der Vorausfahrende hier haften?

Du solltest den Schaden bei Deiner Teilkaskoversicherung melden. Dort gehört er hin.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.12.04, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der LKW-Fahrer (bzw. seine Versicherung) haftet, wenn er extra über den Stein gefahren ist, um ihn hochzuschleudern. Ansonsten haftet derjenige, der den Stein auf die Straße gelegt hatte.
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hanna
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Der LKW-Fahrer (bzw. seine Versicherung) haftet, wenn er extra über den Stein gefahren ist, um ihn hochzuschleudern. Ansonsten haftet derjenige, der den Stein auf die Straße gelegt hatte.


haha, wie lustig ... Geschockt

aber mal ernsthaft:
steinschläge werden so gewertet wie hagel oder sturm. das sind unabwendbare ereignisse. und damit nicht zulasten dem vermeintlichen verursacher. schon allein die beweislage ist unmöglich, selbst wenn man zeugen hat.

solche dinge laufen immer über die teilkasko, also die eigene versicherung.
wer die nicht hat, ist selber schuld. die herold wird aber keinen cent zahlen und ist damit in jeder gerichtlichen instanz im recht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 10:45    Titel: Re: Steinschlagschaden und keiner will haften Antworten mit Zitat

derkremer hat folgendes geschrieben::
Wahrscheinlich fragen sie mich das nächste mal, ob ich angeschnallt war, das Fahrzeug Tüv hatte oder ich nüchtern war.


Kein Witz - dafür kennen und lieben wir sie ja ...
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derkremer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 18:34    Titel: ...da muss ich wohl was hinzufügen Antworten mit Zitat

...zu den Antworten: erst mal natürlich vielen Dank, dass sich jemand dem Thema gewidmet hat. Also alles was geschrieben wurde ist richtig und ist mir bewusst. Mein Sachverhalt schildert sich jedoch etwas anders:

Der Stein, der in meine Scheibe flog, kam direkt von dem Laster, der vor mir aus der Baustelle eingeschert ist. Geladen hatte er Teile der alten Autobahn (wird gerade ausgebaut wegen neuem Fußballstadion und WM 2006). Diese riesen Felsstücke ragten über seine Ladekante hinaus - was, meiner Recherchen nach - nicht sein darf.

Natürlich kann man solche Schäden über die eigene Teilkaskoversicherung versuchen abzurechnen - ich habe aber keine. Macht bei einem 20 Jahre alten Wohnmobil auch keinen Sinn. Ich bin auch keins der schwarzen Schafe, die mal eben versuchen, eine neue Scheibe zu bekommen.

Mir geht es hauptsächlich um mein Recht. Ich bin völlig unschuldig an diesem Schaden und möchte ihn ersetzt haben. Ich scheue mich auch nicht davor, vor Gericht zu ziehen und bis in die letzte Instanz zu prozessieren.

Eigentlich wollte ich ja wissen, wie ich Druck auf die Versicherung ausüben kann, um überhaupt eine Entscheidung zu erhalten.

Vielleicht hat ja doch noch jemand ein paar Tipps für mich.

Grüße aus München

P. Kremer
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso schreiben Sie denn nicht gleich, daß der Stein Bestandteil der Ladung des LKW war? Dann haftet natürlich die Haftpflichtversicherung des LKW! Haben Sie den Stein evtl. als Beweismittel sicherstellen können oder haben Sie Zeugen?
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goldaktie
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 20:36    Titel: Die Beweislast Antworten mit Zitat

Wenn es so ist, hast Du im Prinzip einen Schadensersatzanspruch.

Das Problem: Du mußt beweisen, daß der Stein von der Ladung des LKW stammt und runterfiel.

Mit welchem Abstand fuhrst Du hinter dem LKW?

Mit welcher Geschwindigkeit seid ihr gefahren?

Hast Du einen Zeugen, der bestätigen kann, daß der Stein da runter gefallen ist?

Wenn Du nicht beweisen kannst, daß der Stein vom LKW gegen Deine Scheibe gefallen ist, wirst Du auch vor Gericht leer ausgehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.12.04, 21:10    Titel: ...jetzt kommen wir der Sache schon näher Antworten mit Zitat

Danke für die zwei Antworten,

also die Beweisführung in dieser Sache wird sicherlich eine schwierige Sache.

Zeugen habe ich keine. Im Wohnmobil sass neben mir nur mein Hund (ob ich den zu einer Zeugenaussage bringen kann, bleibt fraglich), den Stein, der in meine Scheibe flog konnte ich auchnicht sicherstellen, da er erstens wahrscheinlich unter dem Fahrzeug durchflog und ich dann noch ca. 1 km weitergefahren bin, bis ich den LKW-Fahrer stoppen konnte.

Was ich habe, ist natülich die Aussage des Lkw-Fahrers, der nach meinem Aufhalten eigéntlich sehr nett war. Er hat mir auch einen Zettel unterschrieben mit Angaben über Unfalltag, Zeit usw. Leider steht da nicht: "ja, es war ein Stein meines Lasters, der überladen war". Fraglich, ob ich das verwenden kann.

Mit Abstand und gefahrener Geschwindigkeit habe ich ein Problem. Ich habe definitv nicht auf den Tacho geschaut. Weil aber dort Baustelle war, das Tempo sowieso runtergesetzt ist und dort immer Stau ist, bin ich sicher nicht schneller als 40 km/h gefahren. Sicher bin ich mir auch, dass mindestens 20m Abstand zu dem vorausfahrenden Lkw waren.

Aber genau jetzt kommt wahrscheinlich das Problem. Wenn ich das so der Versicherung antworte (hatten das ja so in ihem letzten Brief gefragt), kommt sicherlich die Frage, wie dieser Stein eine Strecke von 20 Metern überwinden konnte, um dann in meine Scheibe zu fliegen.

Also was soll ich tun, es einfach so schreiben wie es war bzw. wie ich die Situation eingeschätzt habe oder evtl. gar nicht auf die Frage nach Geschwindigkeit oder Abstand antworten?

Was meint ihr?

Grüße aus dem nun -8° kalten München

P. Kremer
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goldaktie
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 15.12.04, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Phsysikalisch halte ich es nicht für möglich, daß ein Stein der vom LKW mit 40 km/h runterfällt einem in 20 m Abstand fahrenden Auto in die Scheibe fliegt. Der liegt vorher auf dem Boden, und dann hüpft der niemals so stark.

Ich denke, hier hat der LKW in der Tat einen Stein hochgeschleudert. Unabendbares Ereignis, er muß nicht haften.

Wenn Du keine Teilkasko hast, mußt Du den Schaden selbst tragen.

Mein Tip: CarGlas oder eine andere, ähnliche Firma. Anfragen bei freien Werkstätten können evtl. noch was günstigeres ergeben.
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