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Vorgänge zum Sachverhalt wie ordnen und vorlegen ?

 
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Anna Conda
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Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 14:09    Titel: Vorgänge zum Sachverhalt wie ordnen und vorlegen ? Antworten mit Zitat

Wie legt man einem Gericht und dem (noch nicht ausgesuchten) Rechtsanwalt zu einem schriftlichen Sachverhalt, der aus mehreren einzelnen in Zusammenhang stehenden Handlungen besteht, die entsprechenden Anlagen vor ? In chronologischer Reihenfolge die aktuellste Handlung nach oben oder nach unten ? Also möchte der RA und der Richter das aktuellste zuerst lesen, dann würde er die Vorgeschichte ja noch nicht kennen oder er müßte in der Akte von unten anfangen zu lesen ?!

Bsp.:
1. Beschwerde wg. strafrechtlich relevantem Verhalten von Mitarbeiter an den Vorgesetzten.
2. Vorgesetzter entscheidet ablehnend
3. Beschwerde über Mitarbeiter und Vorgesetzten an nächsten Vorgesetzten
4. Nächster Vorges. entscheidet ablehnend
5. Beschwerde an Aufsichtsbehörde über Vorges., nächsten Vorges. und Mitarbeiter
6. Aufsichtsbehörde entscheidet ablehnend

warscheinlich blöde Frage, aber man will ja alles richtig machen ....
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es mit einer Ordnung in chronologischer Rreihenfolge, durchnummeriert und jeweils zu dem entsprechenden Vortrag ein Hinweis auf die jeweiligen Seiten ?

Beispiel:

Zu der Beschwerde (Seiten 1 bis yx) habe ich folgende Antwort bereits geschrieben (Seiten 5 bis xyz) Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür gibt es keine festen Regeln, aber was glauben Sie, was einem so angeboten wird.
Wichtig ist allein, daß es von dem Dritten, egal ob Richter oder Rechtsanwalt, verstanden wird. Oft empfiehlt sich, jedenfalls nach dem Beispiel, eine chronologische Darstellung. Parallel abgelaufene Sachverhalte sollten ggf. besser nach nacheinander, aber in sich chronologisch abgehandelt werden. Der Traum jedes Anwalts wäre eine Darstellung, in der zu jeder Behauptung das entsprechende Dokument vorhanden wäre, und zwar in der Reihenfolge ihrer Erwähnung.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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