Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.04.07, 08:15 Titel: Abrechnung der Auslagen
A hat (ohne Anwalt) gegen die Beihilfe des Landes xyz vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren durchgeführt.
Kann A für die entstandenen Portokosten, Faxkosten, Kopiekosten, Fahrtkosten etc. eine Pauschale bzw. einen Pauschbetrag gegenüber der Beihilfe (hier NRW) ansetzen?
Wie hoch ist dieser? _________________ "Die einzige Sicherheit ist die Veränderung"
Wenn das Verwaltungsgericht die Gegenseite ganz oder teilweise zur Tragung der Kosten verurteilt hat, kann man bei dem Gericht einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Der Beteiligte selbst kann dabei nur Kosten nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) im Einzelnen geltend machen. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.