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Abrechnung der Auslagen

 
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gobeg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 08:15    Titel: Abrechnung der Auslagen Antworten mit Zitat

A hat (ohne Anwalt) gegen die Beihilfe des Landes xyz vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren durchgeführt.

Kann A für die entstandenen Portokosten, Faxkosten, Kopiekosten, Fahrtkosten etc. eine Pauschale bzw. einen Pauschbetrag gegenüber der Beihilfe (hier NRW) ansetzen?
Wie hoch ist dieser?
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Verwaltungsgericht die Gegenseite ganz oder teilweise zur Tragung der Kosten verurteilt hat, kann man bei dem Gericht einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Der Beteiligte selbst kann dabei nur Kosten nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) im Einzelnen geltend machen.
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Erich Bauer
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gobeg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, die Info hat mir sehr geholfen. Sehr glücklich
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