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gegeben ist der Fall: A ist freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger (d.h. im Besitz der Freizügigkeitsberechtigung, in EU geboren, Eltern EU-Bürger).
Er zieht 2004 nach X und meldet sich in der Stadt an. Er lernt seine Freundin kennen. Sie wohnt in Y. Schnell zieht A auch nach Y. Er hat seine Wohnung nicht mehr in X. Er denkt , wenn er einmal in Deutschland angemeldet ist, ist das ok. Deshalb meldet er sich nicht in Y an. Jetzt entdeckt er , dass er sich hätte anmelden müssen.
Was ist zu raten (das Dilemma bei der Anmeldung in Y erklären oder so machen als wäre nichts )?
Welche Strafen drohen ihn?
Kann man in seinen Fall das "Opportunitätsgrundsatz" applizieren und wie?
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