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Vorzeitige Kündigung durch Mobilfunkanb. und Schadensersatz

 
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martinorth
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Anmeldungsdatum: 24.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 02:03    Titel: Vorzeitige Kündigung durch Mobilfunkanb. und Schadensersatz Antworten mit Zitat

Dann werde ich hier mal einen mehr oder weniger gelungenen Fall von Kulanz vortragen.

Branche: Mobilfunk

Nach mehr als 10 Jahren Vertragslaufzeit und vielen tausend EURO Gesprächsgebühren störte ich eben dieses Vertragsverhältnis, indem ich den Fehler machte in eine finanziell brenzliche Situation zu gelangen. Ich konnte meine Mobilfunkrechnung nicht bezahlen.

Die monatlichen Minutenpakete waren überdimensioniert und so wuchsen die Rechnungen und eine Mahnung jagte die Nächste. Ich kommunizierte schlecht mit dem Mobilfunkanbieter und so kam es wie es kommen mußte. Die von meinem Handy abgehenden Telefonate wurden gesperrt. Sicherlich war dies okay, denn von nun an funktionierte die Kommunikation besser. Jedenfalls Die zwischen mir und dem Callcenter des Mobilfunkanbieters.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung war schnell vereinbart und in den nächsten vier Monaten wäre alles bezahlt gewesen. Das Telefon könne man aber erst dann wieder freischalten, wenn die aufgelaufenen Rechnungen bezahlt seien.

So weit so gut. In den nächsten Tagen sollte ich dann die Ratenzahlungsvereinbarung bekommen. Ich bedankte mich am Telefon, legte auf und dachte noch einmal nach. Wie war das mit dem teuren Minutenpaket? Ich rief wieder im Callcenter an. Wie war das mit dem Minutenpaket? Laufen die Kosten pro Monat weiter obwohl ich keine abgehenden Telefonate führen kann? Antwort: Ja, (Warum hat man mir das nicht schon im letzten Gespräch gesagt.) Wir können Ihren Vertrag aber für die nächsten Monate auf das kleinste Minutenpaket umstellen. Ach ich sehe gerade dass die Umstellung erst zum Monatsende wirksam wird, solange müssen Sie noch die anteiligen Kosten des alten Minutenpakets bezahlen.

Ich wollte meine Nummer behalten und bis dahin war ich eigentlich mit der Leistung des Mobilfunkanbieters zufrieden. Ich hatte bisher immer pünktlich bezahlt und eine gute Gegenleistung bekommen. Doch irgendwie fand ich die Sache mit den zu bezahlenden Minutenpaketen nicht fair. Keine, bzw. eine sehr eingeschränkte Leistung für zu viel Geld.

Warum streicht man in so einem Fall nicht anteilig die Kosten für die Telefongebühren aus der Rechnung und berechnet einen geringen Obolus für die Bereitstellung der Empfangsbereitschaft, anstatt Kunden mit schlechter Liquidität weitere Kosten aufzubürden?

Leider wurde die Situation mit der Liquidität zwei Monate später schlechter als erwartet. Ich konnte zwei Monatsraten, nebst den so günstigen Gebühren für die unbrauchbaren Minutenpakete, nicht bezahlen. Der Mobilfunkanbieter machte von seinem Recht, der vorzeitigen Kündigung, gebrauch. Ich hatte mich ja schliesslich nicht an die Spielregeln, bzw. die Ratenzahlungsvereinbarung und die sonstigen Vertragsvereinbarungen gehalten. Nach meinem Rechtsempfinden war die Kündigung okay.

Doch jetzt kommt die Sache, die mich stört. Wieder einen Monat später bezahlte ich meine bis dahin angemahnten Schulden bei dem Mobilfunkanbieter(der mit der Übernahmeschlacht, genau der aus Düsseldorf). Der wollte mich nun mit allen Mitteln wieder zurück haben. Ich bekam Post, in der mir die Vortsetzung des Vertragsverhältnisses angeboten wurde. Meine Alternative sei die Zahlung von Schadensersatz für die Dauer der ursprünglichen Restvertragslaufszeit. Es geht hier nur um ca. 85 EURO aber trotzdem komme ich mir gewalltig verarscht vor. Erst sagt man mir Goodbye, dann reicht man mir die Hand und will mir zeitgleich, schonend beibringen dass ich ein Idiot wäre wenn ich sie nicht nehmen würde weil sie mir ja sowieso in die Tasche greifen würden.

Ist so etwas nicht gegen die guten Sitten? Müssen nicht die Telefonkosten aus den Minutenpaketen, welche den Hauptteil des Schadensersatz bilden, aus diesem herausgerechnet werden, da diese Leistung nicht erbracht wird?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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