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Grenzbebauung

 
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Türmerin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 09:21    Titel: Grenzbebauung Antworten mit Zitat

Hallo,
was bedeutet eigentlich Grenzbebauung? Auf der Grenze zu unserem Nachbarn steht unsere Garage, die wegen der vorgeschriebenen Grenzbebauung auch dorthin gebaut werden musste. Mit dem Argument "Grenzbebauung" stellt unser Nachbar die Grenze mit allerlei Klüngel wie Maurerkübel, Tonnen, Holzbohlen und dgl. zu und an der Garagenwand nun auch eine große Kompostkiste mit 5 cm Abstand, abgestützt an unserer Garage. Neuerdings sínd nun auch abgestützte ca. 20 cm hohe Holzbretter an unserer Garagenwand, mit Erdaufschüttungen. Völlig ohne Abstand hat unser Nachbar ein großes Holzhaus fast an die Grenze gesetzt. Ich frage mich, was sich alles unter dem Begriff Grenzbebauung fassen lässt. Nach der Logik unseres Nachbarn kann man die Grenze offenbar wegen der geltenden Grenzbebauung mit allem zubauen oder auch zustellen. Ist das so? Für Hinweise jeglicher Art wäre ich sehr dankbar, weil ich unter dieser Situation inzwischen zu leiden beginne.
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Captain Crash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

grenzbebauungen werden "normalerweise" im grundbuch eingetragen.

gilt die grenzbebauung noch für ein gebäude? wie hier die garage oder für die gesamte grenzlänge??

wenn die garage genau auf der grenze steht dürfte der nachbar zb. seine (oder eine) garage ebenfalls genaue auf die grennze bauen. jedoch darf er ihre mauer nicht "mitbenutzen" dh. komplett neu bauen so das seine neue wand an ihrer wand anliegt (brandschutzmauer)
selbst wenn er jetzt eine holzhütte aufstellt, die an die garage anschließt, sollte eine brandschutzmauer gebaut werden.
gilt die grenzbebauung für die gesamte grenze, kann er auch seine holzhütte dort hin stellen wo zb. ihre garage aufhört.

wenn er kübel, tonnen oder holz auf die grenze stellt ist das ja keine grenzbebauung.

auch eine erdaufschüttung ist keine grenzbebauung (meiner meinung nach)

wenn er jedoch einen kompostkiste und erdreich an ihrer mauer anhäuft könnte die eindringende feuchigkeit einen schaden verursachen. selbst wenn der komposter 5 cm von der wand wegsteht - im laufe der zeit füllt sich dieser spallt doch auf.

auch wenn das erdreich durch holzbohlen von der wand getrennt ist, kann sich dort feuchtigkeit sammeln.


CaptainCrash
_________________
was ich hier schreibe ist meine persönliche meinung und falls ich einmal damit recht habe ist das immernoch kein juristischer rat
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