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Betreibessystem - Umtausch möglich?

 
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tommi13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 11:03    Titel: Betreibessystem - Umtausch möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

Angenommen, man kauft einen neuen Rechner mit {einen neuen Betriebssystem - editiert, Cicero}.
Mit der Version des Betriebssystems funktionieren einige Spiele nicht mehr.
Daraufhin wird auf dem neuen Rechner wieder {ein altes Betriebssystem - editiert, Cicero} installiert und {das neue Betriebssystem} auf einem alten Rechner installiert. was aber nicht geht, weil das eine 64 Bit Version ist.

Ist der Händler dann verpflichtet, die Version gegen eine 32 Bit Version umtzuauschen bzw. zurückzu nehmen?

tommi


Zuletzt bearbeitet von tommi13 am 09.03.07, 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal dürfen keine Fragen beantwortet werden in der nach einer speziellen Rechtsberatung gefragt wird (siehe auch Hinweis durch den Moderator). Deshalb die Ich´s entfernen. Dann könnte es gehen. Den Rest hat Cicero ja schon erledigt.

Generell gilt zu sagen, das wenn ein Produkt nicht dem bestellten entspricht, das Produkt umgetauscht werden oder der Händler nachbessern kann.

Aber wenn ich einen Geländewagen bestelle und dieser dann nicht in meine Garage passt, kann ich das Ding deshalb nicht wieder dem Händler auf den Hof stellen. Auch nicht wenn ich mit der Versicherung vereinbart habe, dass der Wagen in der Garage stehen muß. Das ist dann mein persönliches Problem. Wenn mir der Händler den Wagen gegen ein Cabrio umtauscht (mit oder ohne Aufpreis/Abschlag), dann wäre das reine Kulanz des Händlers, auf die ich aber keinen rechtlichen Anspruch habe.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abwärtskompatibilität zu Spielen oder ältere Hardware ist regelmäßig nicht Bestandteil des Kaufvertrags beim Erwerb eines aktuellen BS.
Da es regelmäßig an der Zusicherung des Herstellers fehlen wird.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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AvD
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ausnahme wäre die Zussicherung des Händlers, das mit dem neuen Betriebssystem auch die alten Programme und Spiele funktionieren werden.
_________________
Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und eine solche Zusicherung halte ich für sehr unwahrscheinlich, da für den Softwarehersteller extrem gefährlich.
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AvD
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Da stimme ich Dir zu. Ostersmiley
_________________
Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
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