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Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 02.04.07, 10:01 Titel: Abmahnung
Guten Tag,
Mieter A hat seinen Briefkasten in der Art deutlich gekennzeichnet, daß er weder Werbung noch kostenlose Zeitungen zu erhalten wünscht.
Grundsätzlich wird A von derlei verschont, ein einziges Blatt (Zeitung X) weigert sich jedoch hartnäckig, der Aufforderung folge zu leisten. Trotz mehrerer (!) Anrufe in der Redaktion mit Bitte zur Unterlassung wird A weiterhin mit Exemplaren belästigt - Neuerdings wird sogar das Treppenhaus von Mieter A (wohnt am Ende der Straße) als "Endlager" benutzt, daß heißt es liegen auch schon mal bis zu 20 Zeitungen dort.
A hat die Faxen dicke und möchte das Blatt abmahnen lassen. Wie geht A am besten vor, ohne gleich zum Anwalt rennen zu müssen?
abmahnungen kann nur der anwalt vollziehen du kannst eine letze mahnung schreiben... mit einer frist dann und dann gehst du zum anwalt .. ein zeuge wäre nicht schlecht oder fotos...
die juristen antworten bestimmt auch gleich weil ich mal wieder mist geredet hab
du kannst eine letze mahnung schreiben... mit einer frist dann
richtig!
xx378 hat folgendes geschrieben::
und dann gehst du zum anwalt ..
sinnvoll, aber nicht zwingend.
xx378 hat folgendes geschrieben::
ein zeuge wäre nicht schlecht oder fotos...
stimmt auch.
xx378 hat folgendes geschrieben::
die juristen antworten bestimmt auch gleich weil ich mal wieder mist geredet hab
stimmt. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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