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Verfasst am: 04.02.07, 20:44 Titel: Gläubiger erhebt Bankgebühren bei Lastschriftrückgabe
Hallo,
Nehmen wir an, Person A hat in einem Buchladen eingekauft und per Bankkarte bezahlt. Wenig später versucht der Buchladen den fälligen Betrag vom Konto abzubuchen, allerdings wird die Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben. Anschließend erhält A per Post eine Mahnung, er solle den fälligen Betrag plus EUR 8 "Bankgebühren" überweisen. Bei ähnlichen Fällen sprechen die Firmen immer von einer "Bearbeitungsgebühr", die bei Lastschriftrückgabe verlangt wird. Da kann man anscheinend nichts gegen machen. Aber in diesem Fall ist explizit von "Bankgebühren" aufgrund der Lastschriftrückgabe die Rede. Die Frage ist nun: Nach meiner Rechtskenntnis ist die Erhebung von Lastschriftgebühren durch Kreditinstitute generell unzulässig. Der Buchladen darf diese nicht zulässigen Kosten, von denen ich bezweifle dass sie überhaupt vorhanden waren (welche Bank verlangt über 8 EUR Gebühren für so etwas) nicht auf A abwälzen. Ist Person A im Recht, oder muss sie die Gebühr bezahlen?
Die Bank darf dem SCHULDNER keine Kosten für die Lastschrift berechnen. Wohl aber dem GLÄUBIGER, der sich die Kohle wieder vom Schuldner zurückholen kann. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Danke für deine Antwort. Welches Kreditinstitut erhebt denn die Gebühren: Das, was die Lastschrift absendet, oder das, das sie mangels Deckung zurückgibt? Deiner Antwort nach müsste es das Institut des Gläubigers sein, oder? Ich werde einfach Morgen beim entsprechenden Institut anrufen und fragen, was sie normalerweise dafür berechnen, denn EUR 8 kann nicht sein.
Ich werde einfach Morgen beim entsprechenden Institut anrufen und fragen, was sie normalerweise dafür berechnen, denn EUR 8 kann nicht sein
Hallo,
Ihrer Meinung nach können 8 Euro nicht sein !?
Seien Sie sich sicher, dass das Institut das sicherlich anders sieht, die werden Ihnen schon pauschal aufschlüsseln können, wie sie die 8 Euro Gebühr rechtfertigen.
Ähnlich ist es mit Mobilfunkanbietern, die eine Bearbeitungsgebühr in netter Höhe berechnen, was Sie selbst aber für zu hoch halten. Aus e.E. ist diese Mühe, die Sie sich machen wollen, vergebens. Zahlen müssen Sie sie eh. _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
Die Bankgebühren, die unserer Firma berechnet werden, sind 3 Euros der fremden Bank. Für den Verein, in dem ich tätig bin, fallen zusätzlich 3 Euro für die eigene Bank an. Also sind wir schon bei 6. Die 2 kann man dem Anbieter für das mahnen wohl einräumen. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Die Bankgebühren, die unserer Firma berechnet werden, sind 3 Euros der fremden Bank. Für den Verein, in dem ich tätig bin, fallen zusätzlich 3 Euro für die eigene Bank an. Also sind wir schon bei 6. Die 2 kann man dem Anbieter für das mahnen wohl einräumen.
Das kann man nicht verallgemeinern, weil diese Gebühren von den jeweils beteiligten Banken abhängen. In jedem Fall sind Lastschriftrückgaben für den Abbuchenden richtig teuer. 3,- € sind da noch ein sehr günstiger Fall. Zwischen 3,- € und 15,- € Gesamtkosten (eigene und fremde Kosten der beteiligten Banken zusammen) habe ich dabei schon alles erlebt.
Der Kunde sollte in so einem Fall allerdings muckmäuschenstill sein und das schnellstens bezahlen, weil beim Einsatz einer ungedeckten Bank-/Kreditkarte folgendes passieren kann:
- Strafanzeige wegen Betruges durch das Einzelhandelsunternehmen
- SCHUFA-Eintrag wegen Kartenmissbrauchs (ungedeckte Zahlungen)
- Kündigung der Karte, des Dispos und/oder des Kontos durch die Hausbank des Kunden
Eine Firma die "geliefert/geleistet" hat darf ohne Probleme einen betrag als Bearbeitungsgebühr bei einem Käufer verlangen wenn es zu einer Rücklastschrift kommt. Das ganze ist meistens in den AGBs der Firma drin.
In dem Fall gilt einfach schnell zahlen und das nächstemal sowas nicht nochmal passieren lassen. Wegene inpaar Euro kann man sehr schnell einen Schufa-Eintrag oder der gleichen erhalten.
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