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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.03.07, 23:58 Titel:
Verschuldenserfordernis bedeutet, daß man in der Regel nur für ein Handeln zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn man es verschuldet hat (durch Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit). Das ist eine Standardvoraussetzung für Schadensersatz.
Ein Ausschluß würde bedeuten, daß eine Seite verschuldensunabhängig für ihren Teil des Vertrages haftet.
Beispiel:
A verkauft B sein Auto. Dann haftet A für Untergang des Kaufgegenstands vor Übergabe nur verschuldensabhängig (solange er noch nicht in Verzug ist), aber nicht zum Beispiel für Diebstahl oder Untergang bei einer Naturkatastrophe.
Würden beide Seiten das Verschuldenserfordernis ausschließen, würde A dem B auch dann haften, wenn am Tag des Vertragsschlusses ein Tsunami das Auto hinwegspült.
Ein Ausschluß des Verschuldenserfordernisses in AGB gegenüber dem Endverbraucher dürfte die Inhaltskontrolle der §§307-309 BGB nicht bestehen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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