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Anspruchsgrundlage bei "Privat-Darlehen"

 
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NeFrage
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 12:19    Titel: Anspruchsgrundlage bei "Privat-Darlehen" Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

A hat sich bei B (ohne Vertrag oder verbindliche Absprache über Zahlungsmodalitäten) 1.200 € geliehen! Dies geschah im Oktober 2004.

Hat B eine Anspruchsgrundlage, wenn A sich weigert, das Geld auszubezahlen/tilgen?

Wann verjährt der Anspruch? Verjährt dieser auch dann, falls A mehrere, kleine Teilbeträge gezahlt hat?



Schon mal vielen Dank für die Antworten!
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Verjährung ist in § 195 BGB geregelt. Also noch nicht eingetreten.

Wenn kein schriftlicher Darlehensvertrag vorliegt, kann man das ja noch nachholen.
Bei Ausbleiben von Raten schriftlich mahnen und ggfs. Kündigung androhen.

Die geleisteten Zahlungen mit dem entsprechenden Verwendungszweck (z.B. bei Überweisung oder sonstiger Beleg) könnten als Beweis der Anerkenntnis einer Schuld gesehen werden. Allerdings nicht zwangsläufig über deren Höhe.
_________________
chatterhand
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NeFrage
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die Antwort!

Verlängert sich die Verjährungsfrist, durch Zahlung der Teilbeträge?

Die Höhe könnte B doch durch Überweisungsbeleg nachweisen? Da das Geld von B auf das Konto von A überwiesen wurde.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
NeFrage hat folgendes geschrieben::
Verlängert sich die Verjährungsfrist, durch Zahlung der Teilbeträge?
Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, Nein. § 204 BGB. Der Rückstand müßte tituliert sein, um nicht mehr zu verjähren.
Zitat:

Die Höhe könnte B doch durch Überweisungsbeleg nachweisen? Da das Geld von B auf das Konto von A überwiesen wurde.
Die Höhe der Zahlung ja, aber nicht zwingend ergibt sich daraus die Höhe der Gesamtschuld. Oder steht das auf dem Beleg?
Der Schuldner könnte ja argumentieren es handele sich dabei nicht um ein Darlehen, sondern um mehrere.
_________________
chatterhand
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