Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Marke schützen/ Domain vergeben
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Marke schützen/ Domain vergeben

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
SanfteBrise
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 12:18    Titel: Marke schützen/ Domain vergeben Antworten mit Zitat

Hallo!
Also folgendes: Ich möchte mir einen Markennamen schützen lassen, da wir demnächst ein neues Klamottenlabel in die Welt setzen wollen.

Nun bei der Suche nach einer Domain ist der Name auf ".de" schon vergeben, auf ".com" war er noch frei, so dass ich diese sofort gekauft habe.

Auf der Domain ".de" ist gar kein Inhalt hinterlegt.

Nun habe ich über die Suchmaske des Patentamts herausgefunden, dass der Name nicht geschützt ist (welch Glück) und sofort eine email verfasst, um auch die Kosten etc fassen zu können.

Meine Frage:
Habe ich nach Sicherung des Namens ein Recht auf die Domain ".de"
Weiß jemand wie teuer der Markenschutz sein wird in etwa?


Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SanfteBrise
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Noch einige extra Infos:
Mir geht es vorerst um die Wortmarke, nicht die Bildmarke! Des Weiteren möchte ich für Deutschland, Österreich und die Schweiz sichern lassen.

Und wie gesagt, aud der ".de" Seite sind keinerlei Inhalte hinterlegt; die HP ist seit Anfang letzten Jahres gesichert!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 12:49    Titel: Re: Marke schützen/ Domain vergeben Antworten mit Zitat

SanfteBrise hat folgendes geschrieben::
Habe ich nach Sicherung des Namens ein Recht auf die Domain ".de"

Nein, der Domaininhaber hat die älteren Rechte.

SanfteBrise hat folgendes geschrieben::
Weiß jemand wie teuer der Markenschutz sein wird in etwa?

Steht auf den Webseiten des DPMA als auch im Antragsformular (ab 300,- €, abhängig von der Anzahl der Klassen und der Eilbedürftigkeit).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SanfteBrise
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wie? Er kann die Seite ohne wenn und aber nutzen, selbst ich das Markenrecht habe?
Oder kann ich wenigstens auf Unterlassung hoffen?
Kann doch nicht sein, zu mal er ja nicht mal was mit dieser Seite bisher macht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

SanfteBrise hat folgendes geschrieben::
Wie? Er kann die Seite ohne wenn und aber nutzen, selbst ich das Markenrecht habe?
Oder kann ich wenigstens auf Unterlassung hoffen?
Kann doch nicht sein, zu mal er ja nicht mal was mit dieser Seite bisher macht!

Nur der frühe Vogel fängt den Wurm oder Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben gilt auch für Domains und Marken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie? Er kann die Seite ohne wenn und aber nutzen, selbst ich das Markenrecht habe?



Ja, kann er. Domainname und Marke stehen kennzeichenrechtlich gleichberechtigt nebeneinander. Da gewinnt das ältere Kennzeichen. (Ob er die Domain dauerhaft behalten kann, wenn er sie überhaupt nicht nutzt, weiß ich jetzt nicht.) Bei genutzten Domains schlägt jedenfalls die ältere Domain die jüngere Marke.

Markenrechtlich ergäbe sich ein Unterlassungsanspruch sowieso nur dann (eine Registrierung der Domain nach Eintragung der Marke unterstellt), wenn nicht nur die Zeichen, sondern auch die angebotenen Waren und Dienstleistungen ähnlich wären. (Ausnahmen bei sehr bekannten Marken).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann noch schlimmer kommen. Wenn er nun aufgeschreckt wird durch die Aktivitäten und in den gleichen Warengruppen bereits aktiv ist, dann wird es nichts mit der Eintragung und dem Schutz der neuen Marke :cry:
_________________
Feed Ally McBeal!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.