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§ 90 ZPO : Zweiter Beistand

 
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Palma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 25.03.07, 22:07    Titel: § 90 ZPO : Zweiter Beistand Antworten mit Zitat

Guten Abend,

Ist es möglich, neben RA einen zweiten nichtjuristischen Beistand in ein Unterhaltsverfahren (AG) mitzunehmen?

WWie ist der Verfahrensweg? bzw. wie kurzfristig kann das beantragt werden?

Reicht das in der mündlichen Verhandlung oder geht das gar nicht?

Danke
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke mal, da Unterhaltsverfahren nicht nichtöffentlich (es sei denn, das Unterhaltsverfahren wird mit einer anderen Familiensache verhandelt), da kann jeder mit reinkommen in die mdl. Verhandlung und also auch den Parteien beistehen.

Gruß
Peter H.
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