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(Polizei)-Uniform = Amtsanmaßung?
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fiese moep
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.09.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 12:21    Titel: (Polizei)-Uniform = Amtsanmaßung? Antworten mit Zitat

Hallo,

1. Frage:
nehmen wir an Person A hat vor sich eine komplette Polizeiuniform zu kaufen. Darf er diese auch tragen oder zählt dies dann sofort als Amtsanmaßung?

2. Frage:
darf Person A eine komplette Militäruniform tragen (also auch mit Abzeichen, Rang usw.)?

3. Frage:
Würde es überhaupt einen Unterschied machen, wenn Person A die Abzeichen (bei beiden Fällen) dranpackt bzw. weglässt?


MfG
die fiese moep
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe § 132a (1) Nr. 4 StGB
Ob das auch nach § 132 strafbar ist, weiß ich nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ad 1: Amtsanmaßung ist das Tragen der Uniform an sich nocht nicht. Siehe dazu §132 StGB, auf den "I-user" bereits hingewiesen hat.

Zitat:
§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es bedarf also weitergehender Handlungen(Personenkontrollen, auf der Straßen den Vekrehr regeln etc.).


Ad 2: Gilt das Gleiche.

Ad 3: Ob an der Uniform abzeichen dran sind oder nicht, ist für die genannten Pragraphen unerheblich, da §132a sowohl Uniformen als auch Amtsabzeichen einschließte und §132 theoretisch sogar ohne Uniform begangen werden könnte.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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chs00
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.09.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

zu ad3: nicht nur theoretisch - es reicht bereits aus, sich Dritten gegenüber z.B. als Polizeibemater auszugeben (auch ohne Uniform), um den Tatbestand der Amtsanmaßung zu erfüllen.

MfG
chs00
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12321
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

mal noch ne frage:
(geistiges Experiment)
jemand hat eine Polizeilederjacke mit diesem reflektierendem POLIZEI schriftzug hinten drauf. die wappen und schulterklappen sind entfernt, es sind also keine hoheitszeichen mehr drauf. dürfte er die in der öffentlichkeit tragen?
im gesetz steht ja:

wer unbefugt inländische oder ausländische uniformen, Amtskleidungen sowie Amtsabzeichen tragt wird mit freiheitsstrafe oder geldstrafe bestraft.

jetzt ist die frage ob die lederjacke zur uniform gehört
allein der polizei schriftzug kann ja nicht strafbar sein, ich hab auch schon in läden Mützen und pullover mit polizei schriftzug gesehen
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.03.07, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

12321 hat folgendes geschrieben::
jetzt ist die frage ob die lederjacke zur uniform gehört


Wozu denn sonst? Natürlich ist die Lederjacke ein Bestandteil der Polizeiuniform.


12321 hat folgendes geschrieben::

allein der polizei schriftzug kann ja nicht strafbar sein, ich hab auch schon in läden Mützen und pullover mit polizei schriftzug gesehen


Diese Mützen und Pullover sind ja auch keine Bestandteile der Polizeiuniform.
Der Schriftzug "Polizei" ist m.W. alleine nicht strafbar.
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12321
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

diese lederjacken gehören meines Wissens nicht zur Standardausrüstung. Die müssen sich die Herren selbst kaufen wenn sie eine wollen, deswegen dachte ich...

wenn man den Schriftzug entfernt darf man die Jacke auf jeden Fall tragen, und normale Kleidung mit Polizei Schriftzug darf man auch tragen. Dann müsste das ja eigentlich Straffrei sein.
Ich wollte nur eine ganz sichere Antwort, weiss jemand was?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Grenze ist fließend.

Stellen Sie sich vor, Sie gehen in so einer Jacke irgendwo über die Straße, es kommt ein Auto und Sie heben die Hand, um es anzuhalten - womöglich haben Sie damit schon eine Amtshandlung begangen. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.07, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

12321 hat folgendes geschrieben::
Ich wollte nur eine ganz sichere Antwort, weiss jemand was?



Alles klar.


12321 hat folgendes geschrieben::

diese lederjacken gehören meines Wissens nicht zur Standardausrüstung. Die müssen sich die Herren selbst kaufen wenn sie eine wollen,


Falsch. Die gehört, wenigstens in NRW und ich bin mir recht sicher, in allen anderen Bundesländern auch, zur Uniform.

12321 hat folgendes geschrieben::

wenn man den Schriftzug entfernt darf man die Jacke auf jeden Fall tragen,


Falsch. Denn die Jacke ist dann immer noch Uniformteil. Insbesonders, da sich ein Wappen auf dem linken Ärmel befindet.
Dazu wäre anzumerken, dass ich der Polizeischriftzug auf den Lederjacken eh immer von alleine ablösen. Trotzdem bleibt eine solche Jacke Uniformteil.


Nochwas, hierzu
12321 hat folgendes geschrieben::
Ich wollte nur eine ganz sichere Antwort, weiss jemand was?


sowas gibts hier nur bedingt. Nur weil ihnen hier jemand sagt, dies oder das dürfen sie machen, da es straffrei ist, muss dies nicht unbedingt stimmen.
Wenn sie "eine ganz sichere Antwort" wollen gehen sie zu einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens und fragen sie nicht im Internet nach, wo jeder Grundschüler auf ihre Fragen antworten kann.

mfg
thomas26

mfg
thomas26
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

das heißt also, der junge Mann auf diesem Bild würde sich strafbar machen?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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myLord
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
das heißt also, der junge Mann auf diesem Bild würde sich strafbar machen?


Nee, da er wahrscheinlich unter 14 ist Winken
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Mitternacht

Verstoß gegen WaffG §52. Winken


Mano
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Tica
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

@mitternacht

Wäre mir neu das diese Lederjacke extra für die Polizei hergestellt wurde.
Sondergröße?? Lachen

Zitat:
diese lederjacken gehören meines Wissens nicht zur Standardausrüstung. Die müssen sich die Herren selbst kaufen wenn sie eine wollen, deswegen dachte ich...


Bei uns müssten die Beamten im gD und hD ihre Uniform selber kaufen. Dafür bekommen sie im Jahr ein bestimmten Betrag auf ein "Kleiderkonto" ausgezahlt. Nun rennen die aber nicht zu irgendeinem Takko, C und A oder sonstwohin. Die Kleidung die diese Leute sich kaufen können sind extra für den öffentlichen Dienst hergestellt udn entwickelt. Das heißt selbst wenn von der Lederjacke alles entfernt ist, wird der aufmerksame Betracher erkennen das es sich um ein Uniformteil handelt.

Die Shirts und Caps in div Läden dagegen sind einfache "Fun-Kleidung"
Die werden nicht dienstlich geliefert. Und in der Regel rennt damit kein Polizist im Dienst rum.
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chs00
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mal etwas 'Senf' auch von mir dazu:

Ich denke nicht, das ein tragen von Uniformteilen in der Öffentlichkeit (also auch der besagten Lederjacke) strafbar ist, sofern amtliche Zeichen (Wappen, Rangabzeichen, Polizei-Schriftzug) davon entfernt sind. Sobald die Teile 'neutralisiert' sind, ist es 'Peng-und-Banane', was getragen wird. Diese Aussage basiert u.a. auch auf der Praxis der Ausmusterung von z.B. Altwagen. Ohne Schriftzüge, Signalanlage etc., die z.T. ja auch selber von den Behörden aus den Fahrzeugen entfernt wird, kann jeder mit einem 'Grün-Weissen' Auto rumfahren.

Insofern, und da für Laien diese Art der Bekleidung sowieso nicht erkennbar auf eine behördliche Funktion hinweist, gilt das Gleichstellungsprinzip.

Mann/Frau sollte sich jedoch hüten, auch nur aus Versehen in so einer Montur in der Öffentlichkeit behördenähnliche Bemerkungen abzugeben oder Taten durchzuführen. Dann ist der Tatbestand der Amtsanmaßung bereits erfüllt -und hier hat ein Vorredner völlig Recht- auch in kompletter Otto-Normal-Montur abgegebene Erklärungen reiche schon dafür aus.

Zu dem Bild: solange dies in reiner Privatumgebung -also nicht in der Öffentlichkeit- passiert, ist i.d.R. auch kein öffentliches Interesse an einer Tatbestandsverfolgung gegeben. Unabhängig davon, wie alt die Unifortragende Person ist - vgl. auch Stern-Artikel (aktuell) zum Thema Friedmann und Frankfurter Polizei (Personenschutz) und angebliche Nazi-Parolen ff.

greetz
chs00
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rueger
Gast





BeitragVerfasst am: 23.03.07, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

:!:

Zuletzt bearbeitet von rueger am 29.08.07, 22:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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