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Ich hab da eine Frage und hoffe ich bin im richtigen Unterforum:
Angenommen Nachbar A hat ein eigenes Grundstück angrenzend an der Kopfseite des Mini-Gartens von Nachbarin B. Auf dem Grundstück von Nachbar A wächst ca. 2 m von der Grundstücksgrenze ein riesiger Walnussbaum. Die Äste des Baumes wächsen über fast 3/4 des Mini-Gartens. Ansich ein schöner Baum, aber die Gartennutzung von Nachbarin B wird aus 2 Gründen extrem eingeschränkt. Zum einen ist die Belastung durch Laub und herabfallende Nüsse sehr hoch, zum anderen hat sich Nachbar B zur Angewohnheit gemacht, Raben anzufüttern. Die Vögel sehen den Baum als ihr Revier und haben sich mittlerweile auf ca. 70 vermehrt. Nachbarin B kann kaum noch im Garten sitzen, ohne das Nüsse, Laub und Vogelkot auf sie herabfallen.
Nachbarin B hat Nachbar A höflich gefragt, ob er die überhängenden Äste entfernen könnte. Darauf wurde Nachbar A grob und meinte er sei rechtlich nicht dazu verpflichtet. Die Entfernung der Äste sei ihm zu teuer, und wenn die Äste nicht tiefer als 2 m hängen, müsse er nichts unternehmen. Ausserdem solle Nachbarin B doch ihren Vermieter fragen, ob der die Äste entfernt. Der Vermieter wies jedoch auch ab, weil das nicht sein Baum ist.
Muss Nachbarin B das tatsächlich so hinnehmen? Gibt es wirklich eine vorgeschriebene Höhe? Kann man denn garnichts machen?
In der Broschüre sind die wichtigsten Regeln/Gesetze zum Thema Gartengrenze in NRW zusammengestellt .
Allerdings muß man die Kommentare komplett lesen und nicht nach dem 1. Satz, der dem Lesenden zugesagt hat , wieder aufhören . Oft kommen dann anschließend die Einschränkungen zu diesem Kommentar .
Aber, das ist schon mal eine gute, erste Hilfe . Und ganz kostenlos ,offiziell und nicht fiktiv ! _________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
Ich habe den Tipp über die Internetadresse nachverfolgt und gelesen, leider bin ich immer noch nicht weiter... habe nicht verstanden, ob die Nachbarin nun verpflichtet ist, den Baum zu stutzen oder nicht. Von einer Höhe über 2 m stand da garnichts, nur von Pflanzabstand zur Grenze. Kann mir nicht jemand das mal "für Dumme" erklären?
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