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Berufungsverfahren

 
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primo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 21:18    Titel: Berufungsverfahren Antworten mit Zitat

A verliert beim Amtsgericht einen Prozeß gegen B.

Wird ein Berufungsverfahren immer für A zugelassen oder gibt es dafür Vorraussetzungen?

Muß A für das Berufungsverfahren die Gerichtskosten einzahlen, da er es beantragt?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 03:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 511 ZPO Statthaftigkeit der Berufung

(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt.

(2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn

1. der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder
2. das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.

(3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf er nicht zugelassen werden.

(4) Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn

1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und
2. die Partei durch das Urteil mit nicht mehr als 600 Euro beschwert ist.

Das Berufungsgericht ist an die Zulassung gebunden.

Ja, Gerichtskosten müssen in aller Regel eingezahlt werden.

Und wir sind in der Berufung beim Landgericht, also braucht A einen Rechtsanwalt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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primo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Punkt 2 steht, das dies im Urteil zugelassen werden muß. Kommt es oft vor, das sowas nicht im Urtleil zugelassen wird?
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

primo hat folgendes geschrieben::
Unter Punkt 2 steht, das dies im Urteil zugelassen werden muß. Kommt es oft vor, das sowas nicht im Urtleil zugelassen wird?

Punkt 2 gilt nur, wer der Berufungswert von 600,00 € nicht erreicht wird.

Ist dies der Fall, wird das AG die Berufung immer dann zulassen, wenn der Sachverhalt von besonderer rechtlicher Bedeutung ist.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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