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Eigenen RA "bremsen"??

 
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Fritzchen10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 16:46    Titel: Eigenen RA "bremsen"?? Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Person wollte seinem RA klar machen, dass gegen die andere Partei doch nicht geklagt werden soll, der RA hat die Klageschrift allerdings schon vorbereitet und eine Vollmacht hat der Mandant vor einiger Zeit auch ausgestellt, leider!
Heute meinte der RA, dass er die Klage trotzdem zu Gericht schickt, d.h. er wiedersetzt sich einfach dem Auftrag des Mandanten!!

Wie kann das jetzt rechtlich einwandfrei verhindert werden, dass Klage gegen die andere Partei erhoben wird??

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Mandant jetzt??

Danke im voraus!


Zuletzt bearbeitet von Fritzchen10 am 27.03.07, 18:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Fleetmaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

da der Anwalt sicher die Gerichtskosten nicht vorgestreckt hat, ist die Klage auch nicht zugestellt worden. Solange der Mandant diese Gerichtskosten nicht zahlt, wird sie es auch nicht.

Meint, wie immer
Fleetmaus
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Fritzchen10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die AW.

Der RA meinte, dass bei Arbeitsrecht keine Gerichtskosten anfallen, stimmt das??

Danke!
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 05:23    Titel: Antworten mit Zitat

Da meint der Anwalt richtig, Gerichtskosten am Arbeitsgericht fallen nur an wenn das Gericht per Urteil entscheiden muss, diese trägt dann wie üblich der Verlierer, Gerichtskostenvorschüsse werden am ArbG. nicht erhoben.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

die Vollmacht schriftlich widerrufen.

Klagen kann man aber auch jederzeit wieder zurücknehmen.
_________________
Irren ist menschlich.

Ist das Leben schön Sommer-Smilie
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Fritzchen10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Aslo sollte der Mandant an den RA einen Brief schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Vollmacht wiederrufen wird?? Welchen Paragraphen kann man denn den Brief zugrunde legen??
Kann man den Brief auch ans Gericht schicken, für den Fall dass die Klage schon eingereicht ist??

Danke!
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vorausgesetzt, der Mandant weiß, was er tut:
Lieber Anwalt, ich will nicht, daß die Klage eingereicht wird. Ich entziehe Dir hiermit das Mandat und widerrufe die Dir erteilte Vollmacht. Gruß Mandant
Liebes Gericht, Anwalt vertritt mich nicht mehr. Die Vollmacht habe ich widerrufen und das Mandat entzogen. Die Klage wurde gegen meinen Willen eingereicht. Gruß Mandant
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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