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Verfasst am: 28.03.07, 09:47 Titel: Mahnung bei widersprochener Rechnung?
Hallo!
Angenommen, einer Rechnung eines Telekomminikationsunternehmens wurde wegen sachlicher Mängel widersprochen. Das Unternehmen erkennt telefonisch die Mängel der Rechnung an und verspricht Abhilfe.
Der Kunde zahlt daraufhin den telefonisch ermittelten verbleibenden Rechnungsbetrag, erhält aber wenige Tage später eine Mahnung inkl. Mahnungsgebühren, in der die Restumme dieser Rechnung gefordert wird.
Auf Nachfrage erfährt er, daß das Unternehmen eine Gutschrift erstellt hat, die mit der kommenden Rechnung verrechnet werden soll.
Die Usrprungsrechnung solle aber erst einmal gezahlt werden.
Ist dies rechtens? Hat der Kunde einen Anspruch auf Korrektur der Rechnung, womit das Kundenkonto dann ausgeglichen wäre, oder ist das Verhalten des Unternehmens korrekt und eine Mahnung begründet?
da eine Forderung in Höhe der unberechtigt erhobenen Gebühren nicht besteht, besteht auch keine Forderung, mit der der Kunde in Verzug kommen konnte, so dass Mahnkosten nicht begründet sind.
Man kann - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - natürlich die restliche Rechnung (ohne Mahnkosten) bezahlen und dann die Verrechnung der Gutschrift mit einer späteren Forderung akzeptieren, worauf das Telekommunikationsunternehmen aber keinen Anspruch hat.
Die Mahnkosten aus seinem Debitorenkonto bei dem Telekommunikationsunternehmen wieder rauszubekommen, kann sodann erheblichen Aufwand verursachen. Da sind manche schon dran verzweifelt. _________________ Irren ist menschlich.
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