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Verfasst am: 27.03.07, 23:26 Titel: Vorfälligkeitsentschädigung, wie Berechnen?
Hallo noch eine Frage zur Vorfälligkeitsentschädigung,
wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Hat da jede Bank ihr eigenes Schema und kann nehmen was sie will?
Im Internet findet man ja mehrere Seiten mit ensprechenden Rechnern.
Gibt man in diese Rechner nun alle Werte identisch ein erhält man total verwirrende Ergebnisse.
Danach berechnet Bank A bis zu 120 % mehr wie Bank B.
Wie kann dieses sein? Ist nicht jede Bank verpflichtet das zurückerhaltene Geld so gewinnbringend wie möglich anzulegen?
Was kann man tun wenn man meint dass die Bank viel zu viel Vorfälligkeitsentschädigung verlangt?
Gibt es so etwas wie einen Mindestzinssatz für die Wiederanlage des Geldes?
die finanzmathematische Berechnung der VFE ist im Detail kompliziert, die grundlegenden Berechnungsmethoden sind aber eigentlich nicht umstritten und vom BGH in verschiedenen Urteilen konkretisiert.
Nach der Rechtsprechung des BGH ist als Refinanzierungssatz der Pfandbriefsatz der jeweiligen Laufzeit zu verwenden.
Abweichungen sollte es lediglich im Detail geben:
- Höhe der ersparten Verwaltungskosten
- Höhe der ersparten Risikokosten
- Bearbeitungsgebühr für die vorzeitige Ablösung
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