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Verfasst am: 08.05.07, 08:55 Titel: Wo ist der Protest der Grundrechtsschuetzer?
Hier im Forum gibt es ja ziemlich viele Befuerchtungen von wegen "1984" und so.
Aber ein viel extremerer Grundrechtseingriff des Staates als Fingerabdrucksdateien und aehnlicher Kleinkram(zumindest aus Sicht des Orwellschen Staates) - die Abgaben und Steuern aka Enteignung aka Zwangsarbeit.
A will neue Fliessen im Bad, kann aber nur gut malen, da er es beruflich macht und Mitarbeiter einer groesseren Firma ist.
B will die Wohnung neu anstreichen, kann aber nur gut fliessen verlegen, da er es beruflich macht und Mitarbeiter einer groesseren Firma ist.
Zum Glueck kennen sich A und B und kommen nun auf die Idee, dass A bei B malt und B bei A Fliessen verlegt. Sie schaetzen beide den Wert ihrer Arbeitsleistung, damit keiner benachteiligt wird und der Einfachheit kommen beide jeweils zu dem Schluss, dass sie gerne 1000 Euro fuer ihre Arbeit haetten.
Jeweils haben sie mit ihrem AG vereinbart haben nicht in Konkurrenz zu treten, aber zum Glueck sehen die AGs kein Problem und begnuegen sich jeweils damit 5% abzuzweigen, wenn die Auftraege ueber sie laufen, da sie ja damit keinerlei Arbeit haben. A muesste also damit er die Firma von B "bezahlen" kann, zusaetzlich zu der Sachleistung "Wohnung malen" noch 1/20 Wohnung malen, um die zusaetzlichen 5% aufzubringen, aquivalent B.
Gerade als sie loslegen wollen, faellt ihnen, rechtsschaffen und ehrlich wie sie sind, ein, dass sie sich auch an die staatlichen Gesetze halten sollen.
Damit ergibt sich, dass A an die Firma von B, damit B am Ende 1000 Euro kriegt, Geld- und Sachleisungen im Wert von (1000(Verdienst, den B haben will) +250 (Einkommensteuer) + 1250*0.42(Sozialabgaben) + 50(AG Verdienst))*1.19(Umsatzsteuer) = 2171,75 Euro erbringen muss.
Wenn A also moechte , dass B ihm das Bad fliesst, genuegt es nicht, dass er B die Wohnung streicht, obwohl beide uebereingekommen sind, dass das fair waere, sondern der Staat verlangt von ihm, dass er gleich noch eine weitere Wohnung streicht(= 1000 Euro) - fuer mich sieht das nach einem ziemlich extremen Eingriff in die Freiheitsrechte von A und B aus, was ist da eine Fingerabdrucksdatei anderes als ein Tropfen im Ozean?
Und nicht nur dass, damit A und B ihn auch ja nicht betruegen, zwingt der Staat A und B auch noch, gegenueber wildfremden Leuten(=Finanzbeamten) genau aufzulisten was sie verdient haben, inklusive Kontoverbindung, Wohnaddresse und, wenn die Beamten Lust haben, saemtliche Transaktionen und Vermoegenswerte bei Banken - Im Vergleich dazu ist doch der Missbrauch, den man mit einer DNA Datenbank betreiben koennte doch Sandkastenspielerei.
Jaja, ich weis, der Staat braucht Mittel um Anarchie und so weiter zu verhindern, aber genauso ein Argument gibt es auch bei der polizeilichen Datenschnueffelei(der Staat braucht Moeglichkeiten um Anschlaege zu verhindern) - da schreit dann jeder, dass doch gar nicht bewiesen ist, dass das irgendetwas bringt.
Warum verlangen Buergerrechtler und sontige Verteidiger des GGs eigentlich nie, dass der Staat beweist, dass er jeden einzelnen Prozentpunkt der Mehrwertsteuer braucht, dass jede einzelne Massnahme der Arbeitslosenagentur noetig ist und dass jeder einzelne Ausgabenposten des Bundeshaushaltes sinnvoll ist?
1. Der Wert der Arbeit ist gleich gross, damit kann man es sich sparen Geld fliesen zu lassen.
2. A und B kennen sich. Da die Arbeit unentgetlich aufgrund persoenlichem Entgegenkommen erfolgt, ist es keine Schwarzarbeit.
Das Problem versteh ich nicht. A und B helfen sich gegenseitig und niemand, auch der Staat nicht, mischt sich ein. Wo ist da das Problem?
Versuch ichs mal anders zu erklaeren.
Kunde bezahlt AG fuer Deinstleistung 2171,50 Euro. AG laesst AN die Arbeit erledigen.
Als "normal" empfaende ich, wenn sich AG und AN sich irgendwie darauf einigen, wer was abkriegt. Aber es ist eben nicht nur eine Sache zwischen ihn beiden, sondern der Staat macht auch noch mit.(Hier findet der Eingriff in die Grundrechte Eigentum und Freiheit statt.) Von jedem Euro den der AG fuer sich herausschlaegt wird der Staat vielleicht 20% abzweigen, von jedem Euro fuer den AN wird der Staat ca. 55% abzweigen , davon allerdings viel "weise" zum Wohle des AN verwenden - ist es schwer zu verstehen, warum ich es praktisch als Aufhebung des Eigentumsrechtes und massiven Freiheitseingriff ansehe, dass der Staat bei ueber 55% dessen, was der AG fuer den AN abzweigt, vorschreibtl, wie es zum Wohle des AN verwendet werden soll?
Aus Sicht des Kunden genauso, Kunde zahlt 2171,75 Euro, beim AG landen 40 Euro(50-10 Euro Steuer), beim AN 1000.
Die restlichen 1131,75 Euro, also 52%, landen entweder direkt beim Staat oder werden durch Zwang des Staates fuer das Wohlergehen des AN ausgegeben. Der Kunde hat also keine Kontrolle und damit keine Freiheit mehr zu entscheiden, an wen sein Eigentum geht, der groessere Teil wird nach ermessen des Staates verteilt.
Und genauso beim AG, er muss es nicht nur Kunden und AN recht machen(das ist in Ordnung, dazu entscheidet er sich ja freiwillig), nein, er muss seine Gschaefte so ausrichten, dass der Staat seinen Gesetzen entsprechend nach Eigentum aus dem Geschaeft abzweigen kann, wenn es dann nicht mehr fuer AN oder Kunden reicht, ist das Pech, dann bietet sich die Geschaeftsmoeglichkeit nicht mehr fuer den AG, der Staat hat seine Freiheitsrechte beschnitten.
Wie gesagt, dass ist im gewissen Masse akzeptabel, da eben Polizisten, Richter, Parlamentarier, Soldaten, Beamte und viele andere nicht fuer lau arbeiten wollen und man auch niemanden verhungern lassen sollte, aber der eklatante Grundrechtseingriff bleibt - und keine Buergerrechtler fordert von dem Staat, dass er sich doch genau rechtfertigt und nachweist, dass das in dieser Hoehe sein muss.
Die Rechtfertigung nennt sich Haushalt und wird jedes Jahr im Bundestag neu debattiert. Eine Pruefung gibt es auch durch den Bundesrechnungshof.
Die Prozentzahlen die sie angeben sind im uebrigen nicht allg. gueltig.
Die Rechtfertigung nennt sich Haushalt und wird jedes Jahr im Bundestag neu debattiert. Eine Pruefung gibt es auch durch den Bundesrechnungshof.
Aber wenn das als Beweis ausreichend sein soll, warum dann die Panik wegen ein paar Schaeublescher Ideen?
Die werden doch auch im Bundestag debatiert und beschlossen, es wird also genauso gut wie beim Haushalt bewiesen, dass das so noetig ist.
Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Die Prozentzahlen die sie angeben sind im uebrigen nicht allg. gueltig.
Stimmt, ich hab mir die Extremsten ausgesucht, viel sinnvoller ist es Scheinselbstaedige zu beschaeftigen, da kann ein erheblicher Teil vermieden werden - aber das ist auch nicht gerade das, was ein rechtschaffener Buerger oder Unternehmer gerne macht.
Aus der Tatsache, dass ich Steuern zahle, weiss der Staat noch nicht, wofuer ich mein Geld ausgebe. Warum soll das bei der z.B. Telekommunikation anders sein?
Aus der Tatsache, dass ich Steuern zahle, weiss der Staat noch nicht, wofuer ich mein Geld ausgebe. Warum soll das bei der z.B. Telekommunikation anders sein?
Der Grundrechtseingriff ist ja bereits das Steuern erheben, der Umfang des Grundrechtseingriff wird durch die Hoehe der Steuer bestimmt.
Bei der polizeilichen Ueberwachung der Buerger ist der Grundrechtseingriff bereits dadurch gegeben, dass Polizisten ueberhaupt einen Durchsungsbeschluss bekommen koennen und dass man sich ueberhaupt melden muss und einen Ausweis braucht, der Umfang des Grundrechtseingriffes ist dadurch gegeben, wie leicht eine Durchsuchung durchzusetzen ist, ob der Betroffene davon erfaehrt, wie viel bei den Aemtern gespeichert wird und was alles im Ausweis drinstehen muss.
Schaeuble will nun den Umfang der Grundrechtseingriffe bei der Ueberwachung der Buerger ausweiten. Es gibt viele Protest von den Grundrechtsschuetzern, es wird verlangt, dass Schaeuble bitte eindeutig nachweist, dass das wirklich noetig ist und macht sich erhebliche Sorgen, wie schlimm es fuer die Buerger werden wird, wenn seine Begruendungen unzureichend sind.
Unter Steinbruecks Regie wurde am Anfang des Jahres bei den Steuern der Umfang des Grundrechtseingriffes ausgeweitet. Klar haben einige Oekonomen protestiert, aber Buergerrechtler haben nichts gesagt, nicht gesagt, dass Steinbruecks Begruendungen doch lausig sind und er die Gefahr voellig erkennt, dass der Staat die Buerger irgenwann voellig enteignet oder gar das Steinbrueck sogar auf das hinauswill und dass uns schlimme Zeiten drohen, wenn Steinbrueck und die Regierung sich durchsetzen.
Ich versteh das nicht, so oder so geht es um weitere Eingriffe in Grundrechte, die bereits erheblich eingeschraenkt sind und weitere Einschraenkungen machen es noch schlimmer.
Warum kein Widerspruch, Protest oder Mahnungen von Buergerrechtlern bei Eingriffen in diese Grundrechte?
Ok, offensichtlich ticke ich etwas anders, wenn ich die Gefahr fuer die Grundrechte durch eine Speicherung meiner Fingerabdruecke und Telekommunikationsdaten, damit man im Falle eines erfolgten/ bevorstehenden Verbrechens besser feststellen kann was ich damit zu tun habe, geringer einschaetze als die Gefahr, die dadurch besteht, dass ich das halbe Jahr fuer den Staat arbeiten muss und ca. 40-55% der Buerger Parteien waehlen, die wollen dass ich eher noch mehr fuer den Staat arbeite(Genau das bedeutet das "Skandinavische Modell").
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