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A verklagt B. B gewinnt. Kosten des Rechtsstreites soll laut Urteil A tragen. B verteidigte sich ohne Anwalt hatte aber Reisekosten zum Gericht, Postauslagen, etc.....
B stellt die Kosten A in Rechnung. A ist nachgewiesen finanziell in der Lage die Kosten zu erstatten reagiert aber nicht auf die gesetzte Frist von B. B sendet ein Mahnung. A reagiert wieder nicht. Frage: Sollte B nochmals mahnen oder ein RA beauftragen? Ist ein gerichtliches Mahnverfahren für B ohne eigenen RA ein geeigneter Weg? Ist das Urteil nicht eigentlich eindeutig und A macht sich strafbar wenn er gegen das Urteil handelt bzw. ignoriert?
B muß gem. § 103 ZPO die Festsetzung seiner Kosten bei Gericht beantragen (Kostenfestsetzungsantrag). Mit dem daraufhin ergehenden Kostenfestsetzungsbeschluß kann B die Zwangsvollstreckung gegen A betreiben, wenn der sich weiter weigern sollte, die Kosten zu zahlen. _________________ Karma statt Punkte!
angenommen der gerichtlich Termin wird auf Montag festgesetzt. B muss 650 km zu Gericht fahren. Hin und Rückfahrt sind an einem Tag aus Sicht von B nicht zu schaffen (B möchte nicht 12 Stunden an einem Tag einen PKW lenken) Kann B 2 Tage Freizeitausgleich/Lohnausfall geltend machen?
Weiter angenommen B reist Sonntags an den Gerichtsort und hat somit seine Freizeit geopfert, um den Termin am Montag rechtzeitig und ausgeschlafen wahrnehmen zu können. Kann B für den Sonntag einen Freizeitausgleich fordern?
B arbeitet ohne Anwalt. Kann die Zeit/Arbeitsaufwand, in welcher B sich mit dem Schriftverkehr beschäftigen muss pauschal in Rechnung gestellt werden?
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