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Urteil gesprochen, Kostenerstattung

 
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rechtschaffend
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 15:01    Titel: Urteil gesprochen, Kostenerstattung Antworten mit Zitat

Hallo,

A verklagt B. B gewinnt. Kosten des Rechtsstreites soll laut Urteil A tragen. B verteidigte sich ohne Anwalt hatte aber Reisekosten zum Gericht, Postauslagen, etc.....

B stellt die Kosten A in Rechnung. A ist nachgewiesen finanziell in der Lage die Kosten zu erstatten reagiert aber nicht auf die gesetzte Frist von B. B sendet ein Mahnung. A reagiert wieder nicht. Frage: Sollte B nochmals mahnen oder ein RA beauftragen? Ist ein gerichtliches Mahnverfahren für B ohne eigenen RA ein geeigneter Weg? Ist das Urteil nicht eigentlich eindeutig und A macht sich strafbar wenn er gegen das Urteil handelt bzw. ignoriert?

Danke für Antworten und Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.03.07, 15:04    Titel: Re: Urteil gesprochen, Kostenerstattung Antworten mit Zitat

Vom rest mal abgesehen
rechtschaffend hat folgendes geschrieben::
Ist das Urteil nicht eigentlich eindeutig
Ja
Zitat:
und A macht sich strafbar wenn er gegen das Urteil handelt bzw. ignoriert?
Eindeutig nein.
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bommelunder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 431
Wohnort: 15907 Lübben/Spreewald

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Kosten durch das Gericht festsetzen lassen, und dann ggf. vollstrecken.

Gruß
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

B muß gem. § 103 ZPO die Festsetzung seiner Kosten bei Gericht beantragen (Kostenfestsetzungsantrag). Mit dem daraufhin ergehenden Kostenfestsetzungsbeschluß kann B die Zwangsvollstreckung gegen A betreiben, wenn der sich weiter weigern sollte, die Kosten zu zahlen.
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rechtschaffend
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Aja, so sieht es also aus. Ist der Kostenfestsetzungsantrag ein "kann" oder ein "muss"?

Hat B mit dem direkten Anschreiben einen Fehler gemacht?

Danke für all ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüssen
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bommelunder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 431
Wohnort: 15907 Lübben/Spreewald

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

rechtschaffend hat folgendes geschrieben::
Aja, so sieht es also aus. Ist der Kostenfestsetzungsantrag ein "kann" oder ein "muss"?


Ein "muss" wenn nicht freiwillig gezahlt wird.

rechtschaffend hat folgendes geschrieben::
Hat B mit dem direkten Anschreiben einen Fehler gemacht?


Nein.

Gruß
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rechtschaffend
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen der gerichtlich Termin wird auf Montag festgesetzt. B muss 650 km zu Gericht fahren. Hin und Rückfahrt sind an einem Tag aus Sicht von B nicht zu schaffen (B möchte nicht 12 Stunden an einem Tag einen PKW lenken) Kann B 2 Tage Freizeitausgleich/Lohnausfall geltend machen?

Weiter angenommen B reist Sonntags an den Gerichtsort und hat somit seine Freizeit geopfert, um den Termin am Montag rechtzeitig und ausgeschlafen wahrnehmen zu können. Kann B für den Sonntag einen Freizeitausgleich fordern?

B arbeitet ohne Anwalt. Kann die Zeit/Arbeitsaufwand, in welcher B sich mit dem Schriftverkehr beschäftigen muss pauschal in Rechnung gestellt werden?

Grüße
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