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Hallo zusammen,
folgender Fall:
Frau F. hat sich vor 4 Jahren eine ETW gekauft.
Schallmängel traten auf. Ein Privatgutachten wurde von beiden Parteien anerkannt. 6 Monate später wurden teilweise Schallmängel behoben, jedoch entstanden dadurch neue baulich/optische Mängel in der Wohnung von Frau F.
Weitere 6 Monate später leitete Frau F. nach wiederholter Fristsetzung eine Klage vor Gericht ein.
Gerichtbestellter Gutachter und Schallgutachter legten fest, welche Mängel noch vorhanden sind und vereinbarten einen neuen Termin für ein neues Schallgutachten.
3 Tage vor dem Termin verlegte der Bauträger in der Nachbarwohnung(dessen Eigentümer er auch ist) Teppichboden im Flur und Linoleum mit Trittschall im Bad, um die Schallwerte dadurch zu verbessern. Klarer Fall von Beweisvereitelung!!
Problem:
die Gutachter waren NICHT in der Nachbarwohnung und konnten somit nicht feststellen, WANN der Teppichboden verlegt wurde.
Andere Nachbarn haben Frau F. jedoch schriftlich bestätigt, wann der Boden verlegt wurde.
Frage:
gilt dies vor Gericht?
wie wird die Beweisvereitelung geahndet?
welchen positiven Vorteil hat Frau F. davon, ausser, dass sie nicht ALLE Kosten für das Verfahren tragen muss? ( von 5 Schallwerten wären ohne Änderung der Beweislage 3 nicht in der Norm-ansonsten wären alle 5 in der Norm)
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