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folgende Problematik: A hat vor, einen neuen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Allerdings wurde A vom Provider mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wurde.Vor ein paar Monaten hat A Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, an welches A Geld zahlen musste, was A auch pünktlich getan hat. Hat A nun einen Eintrag in der SCHUFA und kam der Mobilfunkvertrag deshalb nicht zustande? Und wenn ja, kann A eine Löschung beantragen?
Zuletzt bearbeitet von Simarik085 am 28.03.07, 23:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
ich habe mal eine Frage zur SCHUFA. Und zwar hatte ich vor, einen neuen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Allerdings wurde mir vom Provider mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wurde. Ich hatte vor ein paar Monaten Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, an welches ich Geld zahlen musste, was ich auch getan habe. Habe ich nun einen Eintrag in der SCHUFA? Und wenn ja, kann ich eine Löschung beantragen?
die Schufa erhält ihre Informationen aus 2 Quellen:
Zum einen melden Vertragsunternehmen (z.B. Banken, Mobilfunkprovider) Vertragsdaten und auch Negativmerkmale (nicht vertragsgemäßes Verhalten). Hierzu ist Voraussetzung, das der Kunde eine Schufa-Klausel unterschrieben hat. Wenn das Inkasso-Büro im Auftrag eines Unternehmens tätig war, das Schufa-Vertragspartner ist und A eine Schufa-Klausel unterschrieben hatte, dann ist die Vertragskündigung als Negativmerkmal in der Schufa eingetragen.
Zum anderen erhält die Schufa Informationen aus den öffentlichen Schuldnerregistern der Amtsgerichte. Liegt als eine eV oder ein Haftbefehl zur Abgabe der eV vor, so erfährt die Schufa dies auch, wenn der Gläubiger dieser Forderung kein Vertragsverhältnis mit der Schufa hat. Das scheint mir aber im Beispielsfall nicht vorzuliegen.
A hat sich eine Selbstauskunft zukommen lassen. Allerdings wird für A daraus nichts negatives ersichtlich. Woran erkennt man einen negativen SCHUFA-Eintrag? Sieht der anders aus als ein positiver bzw. als ein Eintrag, dass man z.B. ein Konto eröffnet hat?
Nach mehrmaliger Überprüfung hat A festgestellt, dass kein negativer Eintrag in der Schufa drin steht. Woran könnte ein Zustandekommen des Vertrages noch scheitern?
hier bedarf es einer Glaskugel. Da Vertragsfreiheit besteht, ist jeder Anbieter frei Vertragsangebote anzunehmen oder auch nicht. Ideen:
- Es gibt Negativeinträge in anderen Datenbanken (außer Schufa)
- Es handelt sich um eine Namensgleichheit mit einem anderen Menschen mit Negativeinträgen in der Schufa oder anderen Datenbanken
- Vor 10 Jahren gab es beim selben Anbieter Probleme mit A oder einem Namensvetter
- Der Provider nimmt aus geschäftspolitischen Gründen keine Kunden aus Bundesland A, Ort B oder Strasse C, keine Kunden über 85 Jahren oder unter 25 Jahren, keine blonden Kunden oder keine Kunden mit Namen A.
Danke für die Antwort. Wenn A sich an den Provider wendet, ist dieser sazu verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, weshalb der Vertrag nicht zustande gekommen ist?
Richtig, da auch der Kunde nicht verpflichtet ist, dem Provider (oder dessen Wettbewerbern) zu sagen, warum er den Vertrag hier und nicht dort will. Der Kunde ist frei, seinen Anbieter auszuwählen (ohne dies rechtfertigen zu müssen) und der Anbieter ist frei, seine Kunden zu wählen (ohne dies rechtfertigen zu müssen).
Wichtig ist es deswegen, da es eine Reihe von Branchen gibt, bei denen die Auswahl der Kunden, das eigentliche Geschäftsmodell ist.
Das Geschäftsmodell einer Bank oder Versicherung besteht darin,heraus zu finden, welche Kunden mit welchen Eigenschaften risikoreichere Kredit- / Versicherungsnehmer sind. Wenn die Bank/Versicherung diese bekanntgeben müsste, würden die Wettbewerber dieses zentrale Geschäftsgeheimnis erfahren.
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