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Verfasst am: 27.03.07, 21:43 Titel: Berufungsverfahren, trotzdem Verfahren wegen Falschaussage
Hallo,
wie kann es sein das ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet wird obwohl sich das Streitverfahren in der Berufung befindet? Wie wird das weitergehen? Wird ein Verfahren wegen Falschaussage solange ausgesetzt bis das Berufungsverfahren beendet ist?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.03.07, 15:17 Titel:
Eine Falschaussage ist ja möglicherweise unabhängig vom Ausgang des Verfahrens beweisbar. Dazu braucht weder der Staatsanwalt noch ein Strafgericht die Beurteilung des zweitinstanzlichen Zivilgerichts. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hm,
das verstehe ich jetzt nicht ganz. Aufgrund des Ausgangs des Ersten Verfahrens (Verkehrsunfall, Schuldfrage) wurde in die Berufung gegangen. Zeitgleich wurde vom Amtsgericht eine Strafanzeige wegen Falschaussage eingeleitet worden.
Ich verstehe nicht warum eine Strafanzeige eingeleitet wird obwohl das Verfahren in die Berufung gegangen ist und die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.
Ist das ein Normales Vorgehen?
Es ist völlig egal, wie das eigentliche Verfahren ausgeht. Beim zweiten Verfahren wegen Falschaussage geht es ja nicht darum, wer im ersten wie für schuldig befunden wurde.
Wenn der Verdacht besteht, dass im ersten Verfahren vor Gericht falsch ausgesagt wurde(egal in welche inhaltiche Richtung), dann ermittelt die Staatsanwaltschaft deswegen. Punkt fertig aus.
Das Verfahren muss auch nicht warten, bis das erste Verfahren beendet ist, wenn die Falschaussage ganz offensichtlich getätigt wurde. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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