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Berufungsverfahren, trotzdem Verfahren wegen Falschaussage

 
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reuselkopp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 21:43    Titel: Berufungsverfahren, trotzdem Verfahren wegen Falschaussage Antworten mit Zitat

Hallo,
wie kann es sein das ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet wird obwohl sich das Streitverfahren in der Berufung befindet? Wie wird das weitergehen? Wird ein Verfahren wegen Falschaussage solange ausgesetzt bis das Berufungsverfahren beendet ist?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Strafrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Falschaussage ist ja möglicherweise unabhängig vom Ausgang des Verfahrens beweisbar. Dazu braucht weder der Staatsanwalt noch ein Strafgericht die Beurteilung des zweitinstanzlichen Zivilgerichts.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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reuselkopp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hm,
das verstehe ich jetzt nicht ganz. Aufgrund des Ausgangs des Ersten Verfahrens (Verkehrsunfall, Schuldfrage) wurde in die Berufung gegangen. Zeitgleich wurde vom Amtsgericht eine Strafanzeige wegen Falschaussage eingeleitet worden.

Ich verstehe nicht warum eine Strafanzeige eingeleitet wird obwohl das Verfahren in die Berufung gegangen ist und die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.
Ist das ein Normales Vorgehen?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist völlig egal, wie das eigentliche Verfahren ausgeht. Beim zweiten Verfahren wegen Falschaussage geht es ja nicht darum, wer im ersten wie für schuldig befunden wurde.

Wenn der Verdacht besteht, dass im ersten Verfahren vor Gericht falsch ausgesagt wurde(egal in welche inhaltiche Richtung), dann ermittelt die Staatsanwaltschaft deswegen. Punkt fertig aus.
Das Verfahren muss auch nicht warten, bis das erste Verfahren beendet ist, wenn die Falschaussage ganz offensichtlich getätigt wurde.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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