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Hallo erstmal!
Also will ich mal eine Anfrage entwas anders gestalten. Ich möchte keine Rechtsberatung, sondern nur mal wissen was geschehen würde, wenn man mir auf einer Raststädte meinen LKW aufbrechen würde und ggf. Ware (Waffen, Munition ect.) entwenden würden. Ich möchte eigentlich nur wiisen mit welchen Konseqenzen ich rechnen müsste, da mir eigenztlich die Verantwortung zu hoch ist! Geben Sie mir eine ungefähre Sachlage, wie das Gesetz es sieht, denn genaue aussagen kann ich im Internet nicht finden.
MFG
Zuletzt bearbeitet von trucker8015 am 29.03.07, 16:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
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Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
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Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 31.03.07, 13:48 Titel:
Hallo,
der Beitrag entspricht noch immer nicht den Forenregeln. "ich" ..
Schon mal im Sprengstoffgesetz bzw. Waffengesetz nachgelesen?
MW steht da auch was zur Beförderung und zu den Bußgeldern:
Hallo erstmal!
...., wenn man mir auf einer Raststädte meinen LKW aufbrechen würde und ggf. Ware (Waffen, Munition ect.) entwenden würden. ...........
MFG
Wenn ich das richtig sehe, geht es hier um Gefahrgut.
Oder handelt es sich nur um geringe Mengen, so dass es eine Freistellung gibt?
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