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Sprengstoffgesetz

 
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trucker8015
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Halle

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 21:53    Titel: Sprengstoffgesetz Antworten mit Zitat

Hallo erstmal!
Also will ich mal eine Anfrage entwas anders gestalten. Ich möchte keine Rechtsberatung, sondern nur mal wissen was geschehen würde, wenn man mir auf einer Raststädte meinen LKW aufbrechen würde und ggf. Ware (Waffen, Munition ect.) entwenden würden. Ich möchte eigentlich nur wiisen mit welchen Konseqenzen ich rechnen müsste, da mir eigenztlich die Verantwortung zu hoch ist! Geben Sie mir eine ungefähre Sachlage, wie das Gesetz es sieht, denn genaue aussagen kann ich im Internet nicht finden.
MFG


Zuletzt bearbeitet von trucker8015 am 29.03.07, 16:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Beitrag entspricht noch immer nicht den Forenregeln. "ich" ..
Schon mal im Sprengstoffgesetz bzw. Waffengesetz nachgelesen?
MW steht da auch was zur Beförderung und zu den Bußgeldern:

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html
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chatterhand
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rueger
Gast





BeitragVerfasst am: 31.03.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

:!:

Zuletzt bearbeitet von rueger am 29.08.07, 22:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rueger
Gast





BeitragVerfasst am: 31.03.07, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

:!:

Zuletzt bearbeitet von rueger am 29.08.07, 21:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 08:54    Titel: Re: Sprengstoffgesetz Antworten mit Zitat

trucker8015 hat folgendes geschrieben::
Hallo erstmal!
...., wenn man mir auf einer Raststädte meinen LKW aufbrechen würde und ggf. Ware (Waffen, Munition ect.) entwenden würden. ...........
MFG



Wenn ich das richtig sehe, geht es hier um Gefahrgut.
Oder handelt es sich nur um geringe Mengen, so dass es eine Freistellung gibt?

Handelt es sich um ein spezielles Fahrezeug?
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